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Bestenauslese und Vorstellungsgespräch
Gast
Unregistered
 
#20
27.01.2021, 14:34
(27.01.2021, 00:14)Gast schrieb:  Aus meinem Bewerbungsverfahren für eine A13 Stelle in der Kreisverwaltung:

Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.

Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.

Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.

Das halte ich für ein Märchen. Allein aufgrund der Bestenauslese werden (examensmäßig) bessere Kandidaten dich regelmäßig ausstechen. Auch dass die AG-Zeugnisse vor dem Examenszeugnis stehen und die Komission nur die Lebensläufe angeguckt hat ohne die Noten zu kennen (alle die ich kenne schreiben ihre Examenspunktzahl zudem direkt in den Lebenslauf) halte ich daher für ein Märchen. Dass Bewerber aufgrund von Grammatikfehlern nicht eingeladen wurden, kann ich mir auch nicht vorstellen (nach meiner Erfahrung kannst du da sonstwas reinschreiben - das Anschreiben im ÖD ist de facto egal, weil die Einladung erfolgt, sobald du die Voraussetzungen erfüllst) - und dass plötzlich alle zahlreiche Fehler im Anschreiben gehabt hätten: nun ja, kann ich auch nicht glauben. ;-)
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