25.05.2017, 12:00
.. wobei der arbeitsrechtliche Aktenvortrag sich auf Individualarbeitsrecht beschränkt.
Erb- und Gesellschaftsrecht kommen gerne als Kautelarklausur. Ansonsten steht in § 52 JAG (iVm § 11), dass Wissen in diesen Bereichen nur "im Überblick" verlangt wird, also keine vertieften Kenntnisse.
Erb- und Gesellschaftsrecht kommen gerne als Kautelarklausur. Ansonsten steht in § 52 JAG (iVm § 11), dass Wissen in diesen Bereichen nur "im Überblick" verlangt wird, also keine vertieften Kenntnisse.
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Spezialklausuren in NRW - von Matze - 24.05.2017, 17:14
RE: Spezialklausuren in NRW - von ffghjk - 25.05.2017, 09:58
RE: Spezialklausuren in NRW - von Matze - 25.05.2017, 11:52
RE: Spezialklausuren in NRW - von Gast - 25.05.2017, 12:00
RE: Spezialklausuren in NRW - von Gast - 26.05.2017, 14:30








