23.01.2021, 18:32
(23.01.2021, 16:21)Gast schrieb: Nö, eingestellt wird nach Note und Verwendung erfolgt nach Bedarf. Wünsche werden aber teilweise berücksichtigt, sind aber absolut nachrangig
Das ist ja nicht in jedem Bundesland gleich. In NRW schöpft die Verwaltungsgerichtsbarkeit bspw. aus einem eigenen Pool. Wer sich dort bewirbt, muss nicht damit rechnen, als Strafrichter eingesetzt zu werden, weil dort gerade bedarf ist.
Insofern kann die Diss im Ö-Recht natürlich als Beleg für ernstes Interesse an der Materie dienen.
Am Ende läuft es vermutlich so: Wenn man jemanden wirklich will, dann macht die Diss wie von Zauberhand die paar Zehntel, die bei der Note fehlen, wett. Wenn man jemanden nicht will, dann kann man immer noch sagen, dass eine Diss kein entscheidender Faktor für eine Einstellung sei.
Die VerwGerichtsbarkeit NRW fragt jedenfalls auf dem Bewerbungsbogen explizit nach Thema, Betreuer und Note der Diss.
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"Nutzen" der Diss in der Justiz - von GastU - 23.01.2021, 15:03
RE: "Nutzen" der Diss in der Justiz - von Gast - 23.01.2021, 16:21
RE: "Nutzen" der Diss in der Justiz - von TsagNRW - 23.01.2021, 18:32
RE: "Nutzen" der Diss in der Justiz - von Gast - 24.01.2021, 16:42
RE: "Nutzen" der Diss in der Justiz - von Gast - 25.01.2021, 12:45
RE: "Nutzen" der Diss in der Justiz - von GastU - 24.01.2021, 23:41