22.01.2021, 13:49
(22.01.2021, 13:45)Gast schrieb: Also wie kann man auffallen?
Beispielsweise hat man eine tolle Leistung erbracht, ein Gerichtsurteil o.Ä. und das will man mitteilen.
Leider sieht der Dienstweg vor, dass alles über den Tisch des Vorgesetzen geht. Der lässt die eigentliche Arbeit die Klage dahinter bspw. weg und erwähnt nur das Urteil als seiner Leistung oder Allgemein seiner Abteilung als zugehörig.
Somit bleibt die eigene Arbeitsleistung unscheinbar. Ideen, wie man das galant umgehen kann?
Wäre hilfreich zu wissen, wo bzw. als was Du arbeitest.
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Selbstmarketing - von Gast - 22.01.2021, 13:45
RE: Selbstmarketing - von Gast - 22.01.2021, 13:49
RE: Selbstmarketing - von Gast - 22.01.2021, 14:29
RE: Selbstmarketing - von Gast - 22.01.2021, 14:44