• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. Mindestumfang der Diss
Antworten

 
Mindestumfang der Diss
Gast
Unregistered
 
#29
21.01.2021, 15:24
(21.01.2021, 12:37)Gast Gast schrieb:  
(21.01.2021, 12:19)Gast schrieb:  Ja, Du bist ehrlich und hast Balls. 
Man muss ja auch mal die andere Seite sehen: Durch dieses ganze "höher, schneller, weiter" arbeiten viele mehrere Jahre (ggf. neben dem Job) an der Diss, um ja sämtliche Aspekte zu berücksichtigen und sich nicht zu "blamieren", und brechen dann doch ab.
Dann lieber "kurz und knackig", die ja - wie Du schreibst - selbstverständlich trotzdem innovativ sein kann, und dafür hat man's sich selbst bewiesen und zügig durchgezogen. Solange man nicht in die Wissenschaft will, sind Umfang, Verlag und Note ja ohnehin egal. Und für die Eignung, z.B. als Anwalt innerhalb von ein paar Monaten einen umfangreichen Schriftsatz/Gutachten fertigzustellen, der dennoch den Ansprüchen genügt, sagt die "Schmalspurlösung" u.U. sogar mehr aus.

Das setzt sich auch im Job fort. Der Mandant freut sich auch über eine kurze, präzise und fundierte Antwort auf seine Frage. Und möchte in der Regel kein 15 Seiten Memo das anfängt mit "Das Reichsgericht hat sich zu diesem Problem noch wie folgt verhalten...". 

Also, alles richtig gemacht.
Diese Selbstbeweihräucherung ist schon peinlich. Es ist das eine bewusst eine Schmalspur-Diss. zu praktizieren und dazu zu stehen. Aber besonders großartig ist das nicht. Eine Dissertation ist nun einmal eine wissenschaftliche Arbeit und man soll zeigen, dass man die beherrscht. Dann hier das Ganze noch umzudrehen und so zu tun, als sei Schmalspur besonders großartig, ist kaum zu unterbieten. Dem Mandanten gefallen ist das Eine, aber Anwaltstätigkeit erhebt eben nicht den Anspruch der Wissenschaftlichkeit - im Gegensatz zu einer Dissertation. 
Völlig egal, ob man später in der Wissenschaft bleibt oder nicht. I.Ü. würden deutlich mehr Leute in der Wissenschaft bleiben, wenn das ginge und Perspektive hätte. Aufgrund dauernder befristeter Verträge, wenig Stellen und später Professuren geht das aber nun für viele nicht bzw. ist zu riskant. Die Situation als Rechtfertigung für eigene Dünnbrettbohrerei anzubringen und fast noch stolz drauf zu sein, ist sehr dürftig.

Allerdings kann es in Einzelfällen durchaus kürzere wirklich gute Dissertationen geben, wenn es tatsächlich noch nicht viel Lit. und Rechtsprechung gibt oder man sich mit einem fremden Rechtssystem befasst. Aber offenkundig lagen hier solche Fälle ja nicht vor und sie dürften auch recht selten sein.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 13:37
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 13:43
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 14:50
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 15:08
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 16:48
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 19:10
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 14.01.2021, 10:05
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 14:08
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 14:13
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 15:28
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 15:39
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 16:40
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 17:45
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 20:40
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 14.01.2021, 10:02
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 14.01.2021, 11:33
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 14.01.2021, 11:49
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 05:07
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 13.01.2021, 19:13
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 14.01.2021, 22:44
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast Gast - 18.01.2021, 20:35
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 19.01.2021, 23:16
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 11:13
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 15:19
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 11:26
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 12:19
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast Gast - 21.01.2021, 12:37
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 15:24
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 21.01.2021, 14:51
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 22.01.2021, 22:30
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 22.01.2021, 23:30
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 22.01.2021, 23:32
RE: Mindestumfang der Diss - von Gast - 23.01.2021, 09:56


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus