21.01.2021, 15:07
(21.01.2021, 15:05)Gast schrieb:(21.01.2021, 14:19)Gast schrieb: Muss man als Anwalt auch außerhalb der Verhandlung immer zu seinem Mandanten bzw einer für ihn günstigen Rechtsauslegung stehen?
Hatte das zuletzt (bin angestellter RA) bei viel zu vielen Fällen viel zu oft (Altfälle von Kollegen wo ich dann zum Termin musste):
Kläger reicht Klage ein, die - objektiv betrachtet - komplett gewonnen ist. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes - der zudem noch von BT Drucksachen gestützt wird - spricht für den Kläger. Mandant will natürlich trotzdem nicht anerkennen. Jetzt steht man da vor Gericht und ist gezwungen, das, was sich der Kollege als "Gegenargumentation" ersichtlich aus den Fingern gesogen hat, mit Selbstbewusstsein und dem Brustton der Überzeugung zu vertreten. Natürlich zeigt der Gegner und ggf. auch das Gericht einem sogleich die offenkundigen Schwächen der eigenen Rechtsauffassung auf. Tapfer bleibt man trotzdem standhaft, weiß aber auch, dass die Gegenseite KOMPLETT im Recht ist, das Gesetz auf ihrer Seite hat und evident die richtige Rechtsauffassung vertritt. Bei der Gegenrede erntet man dann mitleidige Blicke (oder fängt sich auch in Schriftsätzen spitze Bemerkungen, welche die eigene Intelligenz und juristische Qualität in Zweifel ziehen).
Im Ergebnis steht man da wie ein 2xa Loserjurist, obwohl man eigentlich voll drin ist in der Materie und das Rechtsproblem gedanklich durchdrungen hat.
Dass man in der Verhandlung zum Mandanten stehen muss ist ja klar. Aber darf man wenigstens danach - entschuldigend mit den Schultern zuckend - sowas sagen wie "Sie haben natürlich vollkommen Recht, wissen wir beide. Aber ich musste das jetzt natürlich so darstellen auch wenns Bullshit ist").
Dieser Drang kundzutun kein juristischer Vollidiot zu sein ist so unendlich stark in mir. Bislang konnte ich ihn aber zum Glück immer unterdrücken.
Trotzdem triggert es mich UNFASSBAR.
JEDES FUCKING MAL :D
Kennt das wer? Wie handhabt ihr das?
1. Was Du beschreibst, hat nichts - nicht mal im weitesten Sinne - etwas mit dem Begriff Parteiverrat zu tun.
2. Du schuldest als Anwalt eine kunstgerechte Geschäftsbesorgung und nicht das Verbreiten von Bullshit. Schon gar nicht mit Verve in der mündlichen Hauptverhandlung. Wenn dein Kollege aus der Not oder aus Unverstand juristischen Nonsense verzapft hat, besteht kein Anlass diesen in der mündlichen Verhandlung auch noch groß breitzutreten. Wenn nichts zu gewinnen ist, Antrag stellen und fertig. Alles andere verschwendet nur die Zeit aller Beteiligten.
3. Ich käme nie auf die Idee mich vor Kollegen oder dem Gericht für irgendwelche Schriftsätze zu rechtfertigen. Du solltest mal an deinem Selbstbewusstsein arbeiten.
Wenn der Mandant dabei ist, muss wohl oder übel nach Hinweis auf die vergeblichen Rechtsaussichten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine schauspielerische Verteidigung erfolgen, um den Mandanten auch für zukünftige Mandate zu erhalten....
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