21.01.2021, 13:04
(21.01.2021, 11:48)Gast schrieb: v.a. Urteile schreiben. Wenn du einen netten Ausbilder hast, dann darf du bestimmt auch mal einen Beweisbeschluss o.ä. anfertigen. Zum Sitzungsdienst wirst du trotzdem eingetragen. Dafür musst du dann einmal die Woche in die StA und die Handakten mit einem Staatsanwalt besprechen.
Das scheint mir überall verschieden zu sein. Die Leute, die bei uns beim Gericht waren, hatten keinen Sitzungsdienst.
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Zuteilung Strafstation - von Gast - 21.01.2021, 11:32
RE: Zuteilung Strafstation - von Gast - 21.01.2021, 11:48
RE: Zuteilung Strafstation - von Gast - 21.01.2021, 13:04
RE: Zuteilung Strafstation - von Gast - 21.01.2021, 13:07
RE: Zuteilung Strafstation - von Gast - 22.01.2021, 23:00

