19.01.2021, 20:48
Hallo!
ich hab hier eine schwierige Akte liegen, zu der ich ein Urteil schreiben soll.
Der Kläger erhebt Anfechtungsklage, die aber eindeutig verfristet ist.
Der Richter, der mir die Akte gegeben hat, hat darin aber schon einige Schriftsätze an den Kläger verfasst und ist auf die Verfristung mit keinem Wort eingegangen. Stattdessen will er scheinbar, dass ich die Klage als unbegründet abweise.
Jetzt frag ich mich natürlich, wie ich zur Unbegründetheit komme, ohne vorher an der Frist in der Zulässigkeit zu scheitern. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Richter das Frist-Problem übersehen hat.
Meine Idee ist es, die Klage in eine nicht fristgebundene Feststellungsklage umzudeuten und dann die RMK darüber zu prüfen.
Was haltet ihr davon? Weiß jemand zufällig, ob die Auslegung des Klageantrags zu sehr ausgereizt wird, wenn man bei der Formulierung die Klage "aufzuheben" eine F-Klage daraus macht? :s :s
Ich bin echt über jeden Tipp dankbar - muss Donnerstag morgens abgeben :(
ich hab hier eine schwierige Akte liegen, zu der ich ein Urteil schreiben soll.
Der Kläger erhebt Anfechtungsklage, die aber eindeutig verfristet ist.
Der Richter, der mir die Akte gegeben hat, hat darin aber schon einige Schriftsätze an den Kläger verfasst und ist auf die Verfristung mit keinem Wort eingegangen. Stattdessen will er scheinbar, dass ich die Klage als unbegründet abweise.
Jetzt frag ich mich natürlich, wie ich zur Unbegründetheit komme, ohne vorher an der Frist in der Zulässigkeit zu scheitern. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Richter das Frist-Problem übersehen hat.
Meine Idee ist es, die Klage in eine nicht fristgebundene Feststellungsklage umzudeuten und dann die RMK darüber zu prüfen.
Was haltet ihr davon? Weiß jemand zufällig, ob die Auslegung des Klageantrags zu sehr ausgereizt wird, wenn man bei der Formulierung die Klage "aufzuheben" eine F-Klage daraus macht? :s :s
Ich bin echt über jeden Tipp dankbar - muss Donnerstag morgens abgeben :(
Nachrichten in diesem Thema
Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 20:48
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 21:14
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 21:19
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 22:01
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RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 22:17
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RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 23:03
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RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 20.01.2021, 15:31
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