• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO?
Antworten

 
Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO?
Gast88
Unregistered
 
#1
19.01.2021, 20:48
Hallo! 

ich hab hier eine schwierige Akte liegen, zu der ich ein Urteil schreiben soll. 
Der Kläger erhebt Anfechtungsklage, die aber eindeutig verfristet ist. 
Der Richter, der mir die Akte gegeben hat, hat darin aber schon einige Schriftsätze an den Kläger verfasst und ist auf die Verfristung mit keinem Wort eingegangen. Stattdessen will er scheinbar, dass ich die Klage als unbegründet abweise. 

Jetzt frag ich mich natürlich, wie ich zur Unbegründetheit komme, ohne vorher an der Frist in der Zulässigkeit zu scheitern. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Richter das Frist-Problem übersehen hat. 
Meine Idee ist es, die Klage in eine nicht fristgebundene Feststellungsklage umzudeuten und dann die RMK darüber zu prüfen. 

Was haltet ihr davon? Weiß jemand zufällig, ob die Auslegung des Klageantrags zu sehr ausgereizt wird, wenn man bei der Formulierung die Klage "aufzuheben" eine F-Klage daraus macht?  :s :s

Ich bin echt über jeden Tipp dankbar - muss Donnerstag morgens abgeben  :(
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 20:48
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 21:14
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 21:19
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 22:01
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 22:02
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 22:17
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 22:20
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast92 - 19.01.2021, 22:43
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 23:03
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 22:56
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 23:03
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 20.01.2021, 15:31
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 20.01.2021, 16:53


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus