19.01.2021, 17:41
(19.01.2021, 17:15)Gast schrieb:(19.01.2021, 15:01)Gast schrieb: Für Trades einzelner Werte brauchst bei einigen Kanzleien generell vorab eine Freigabe (die nicht erteilt wird, wenn es sich um Mandanten handelt).
Der Arbeitgeber kann lediglich den Vorbehalt von Trades für Aktien stellen, die Mandatsbezogen sind. Für alle anderen muss doch niemand seinen Arbeitgeber fragen... :D
wo lebt ihr denn?
Und zweitens wie sollte der das mitkriegen?
1) Das ist halt das Problem der T1 GK. Da ist es schwer börsennotierte Unternehmen zu finden, die nicht in irgendeiner Form beraten wurden/werden/sollen.
2) Es sollte eher keine Rolle spielen wie hoch das Endeckungsrisiko ist
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GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 13:11
RE: GK und Geldanlagen - von Gast Gast - 19.01.2021, 13:16
RE: GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 15:01
RE: GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 17:15
RE: GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 17:41
RE: GK und Geldanlagen - von C8H10N4O2 - 19.01.2021, 17:43