19.01.2021, 15:54
(19.01.2021, 00:49)Gast schrieb:(19.01.2021, 00:24)Gast schrieb:(19.01.2021, 00:05)Gast schrieb: Danke schon mal!
Zu 2a/2c: Ok. Und wie sieht es aus, wenn man weiterhin an der AG teilnimmt (sich also nicht befreien lässt), aber z.B. den Rest der Woche seine RA-Station z.B. in Frankfurt am Main ableistet?
Falls noch jemand Erfahrungen teilen möchte, nur zu!
Das ist problemlos möglich. Du benötigst in diesem Fall nur eine Erklärung des außerbayerischen RA, dass er bereits Referendare in der RA Station ausgebildet hat (ein Einzeiler).
Ich habe das selbst derart gemacht. War Referendar am OLG Bamberg und für die RA Station bei Freshfields in Frankfurt.
Danke! Deine sonstigen Erfahrungen (bzgl. AG-Umfang etc.) sind identisch mit dem Kollegen aus dem OLG-Bezirk München?
Ja, die Antworten zu den Veranstaltungen kann ich so unterschreiben. Ergänzend noch der Hinweis, dass man die Wahlstation natürlich auch im Ausland absolvieren kann (Verwaltungsstation wohl auch, hierzu habe ich aber keine Informationen, ich selbst war nur für die Wahlstation im Ausland).
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Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns - von Gast - 18.01.2021, 23:16
RE: Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns - von Gast - 18.01.2021, 23:24
RE: Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns - von Gast - 18.01.2021, 23:57
RE: Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns - von Gast - 19.01.2021, 00:05
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RE: Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns - von Gast - 20.01.2021, 02:01
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