05.05.2017, 11:09
Hallo,
ich finde es sehr interessant, dass wohl einige Leute dieses Problem mit der DRV haben - ich nämlich auch. Habe vorhin dort angerufen und nachgefragt, wie es denn um die Zahlung während des juristischen Vorbereitungsdienstes steht. Der Sachbearbeiter hatte dann im PC geschaut, was dazu eingetragen ist und las mir prompt vor, dass die Rentenversicherung den juristischen Vorbereitungsdienst nicht als Ausbildung anerkenne, sondern diese mit dem Bestehen des ersten juristischen StEx als abgeschlossen ansieht.
Bisher habe ich bei meiner Recherche Folgendes finden können:
- Ein Urteil des SG Münster, aus dem hervorgeht, dass sowohl während des juristischen Vorbereitungsdienstes als auch in der Zeit zwischen bestandenem Freiversuch und endgültigem Abschluss des Gesamtprüfungsverfahrens nach einem angetretenen Verbesserungsversuchs, noch Halbwaisenrente nach § 67 SGB VII zu zahlen ist. Hier der Link zum Urteil: https://openjur.de/u/108927.html
- Dann scheint es von der DRV ein öffentlich zugängliches Forum für solche Fragen zu geben, auf dem die DRV wohl auch selbst auf Fragen antwortet. Dort habe ich gelesen, dass der juristische Vorbereitungsdienst als Ausbildungszeit erfasst ist und währenddessen bis zur Altersgrenze weiterhin Waisenrente zu zahlen ist; diese Antwort kam zwar nicht von der DRV, diese antwortete aber darunter, dass sie sich diesen Ausführungen anschließen. Inwiefern dieses Forum seriös ist, kann ich nicht sagen, aber evtl. hilft es ja. Hier der Link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...d%5D=30613
Falls irgendwer noch etwas Anderes dazu findet, wäre ich auch sehr interessiert daran! Ich stelle mich nämlich schon darauf ein, demnächst einen Bescheid zu erhalten, dass die Zahlung wegen Beendigung der Ausbildung mit Abschluss des ersten juristischen Examens eingestellt wird; dagegen würde ich dann nämlich Widerspruch erheben.
ich finde es sehr interessant, dass wohl einige Leute dieses Problem mit der DRV haben - ich nämlich auch. Habe vorhin dort angerufen und nachgefragt, wie es denn um die Zahlung während des juristischen Vorbereitungsdienstes steht. Der Sachbearbeiter hatte dann im PC geschaut, was dazu eingetragen ist und las mir prompt vor, dass die Rentenversicherung den juristischen Vorbereitungsdienst nicht als Ausbildung anerkenne, sondern diese mit dem Bestehen des ersten juristischen StEx als abgeschlossen ansieht.
Bisher habe ich bei meiner Recherche Folgendes finden können:
- Ein Urteil des SG Münster, aus dem hervorgeht, dass sowohl während des juristischen Vorbereitungsdienstes als auch in der Zeit zwischen bestandenem Freiversuch und endgültigem Abschluss des Gesamtprüfungsverfahrens nach einem angetretenen Verbesserungsversuchs, noch Halbwaisenrente nach § 67 SGB VII zu zahlen ist. Hier der Link zum Urteil: https://openjur.de/u/108927.html
- Dann scheint es von der DRV ein öffentlich zugängliches Forum für solche Fragen zu geben, auf dem die DRV wohl auch selbst auf Fragen antwortet. Dort habe ich gelesen, dass der juristische Vorbereitungsdienst als Ausbildungszeit erfasst ist und währenddessen bis zur Altersgrenze weiterhin Waisenrente zu zahlen ist; diese Antwort kam zwar nicht von der DRV, diese antwortete aber darunter, dass sie sich diesen Ausführungen anschließen. Inwiefern dieses Forum seriös ist, kann ich nicht sagen, aber evtl. hilft es ja. Hier der Link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...d%5D=30613
Falls irgendwer noch etwas Anderes dazu findet, wäre ich auch sehr interessiert daran! Ich stelle mich nämlich schon darauf ein, demnächst einen Bescheid zu erhalten, dass die Zahlung wegen Beendigung der Ausbildung mit Abschluss des ersten juristischen Examens eingestellt wird; dagegen würde ich dann nämlich Widerspruch erheben.
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