17.01.2021, 12:35
Fakt ist, dass du es definitiv - bis auf die eingestreuten "Standards", die keinen Schwerpunkt bilden werden - durchweg mit unbekannten Problemen zu tun bekommen wirst. Fakt ist, dass du um jeden Preis mit den Kommentaren arbeiten solltest. Fakt ist aber auch, dass du erstens schon rein zeitlich nicht alles aus den Kommentaren ziehen geschweige denn abschreiben kannst und zum anderen erst einmal wissen musst, wo du konkret nach "deinem Problem" suchst.
Das materielle Recht wird einfach vorausgesetzt. Platter und treffender kann man es nicht sagen und auch selbst erfahren. Daher solltest du dich bzgl. des "Mehrwerts" persönlich fragen, ob du wirklich alles an relevantem materiellen Recht parat hast. Kennst du noch dazu bei jeder Fragestellung die (aktuelle) Meinung der Rechtsprechung? Kannst du von dir aus sicher beurteilen, welche Teilgebiete bzw. Probleme für die zweite Prüfung geeignet bzw. relevant sind und in welcher Tiefe diese zu behandeln sind? Wenn das der Fall ist, kannst du dich sicherlich auf das Prozessrecht beschränken.
Die Klausuren drehen sich nicht darum, zu zeigen, dass man die Formalien eines Urteils beherrscht oder eine Abschluss-Vfg. der StA schreiben kann. Das wird genauso erwartet, wie der gesamte Stoff der Pflichtbereiche. Nur wird der nicht mehr wie im Studium "abgefragt". Zunächst einmal heißt es, überhaupt die Parallelen zu bekannten Strukturen zu erkennen und für eine brauchbare Lösung nutzbar zu machen. An dieser Stelle können dir z.B. die Skripte helfen, indem sie gerade beliebte und immer wieder auftretende Dinge in allen Rechtsgebieten aufzeigen, die dann gar nicht mehr so "unbekannt" sind. Wenn du ein super Gedächtnis hast, kannst du dich ggf. an konkrete Punkte erinnern. Doch mE ist das gar nicht nötig, wenn du dir damit das nötige Gespür erarbeitet hast. Auch hier liegt es schon so ähnlich wie im Ersten mit vermeintlich bekannten Urteilen: manchmal rennt man auch mit einer "vorgebauten Lösung" in einen falschen Sachverhalt.
Sieh die Vorbereitung eher modular. Jeder hat andere Stärken und Schwächen. Sei es materiell - prozessual. Sei es nach Rechtsgebiet.
Das materielle Recht wird einfach vorausgesetzt. Platter und treffender kann man es nicht sagen und auch selbst erfahren. Daher solltest du dich bzgl. des "Mehrwerts" persönlich fragen, ob du wirklich alles an relevantem materiellen Recht parat hast. Kennst du noch dazu bei jeder Fragestellung die (aktuelle) Meinung der Rechtsprechung? Kannst du von dir aus sicher beurteilen, welche Teilgebiete bzw. Probleme für die zweite Prüfung geeignet bzw. relevant sind und in welcher Tiefe diese zu behandeln sind? Wenn das der Fall ist, kannst du dich sicherlich auf das Prozessrecht beschränken.
Die Klausuren drehen sich nicht darum, zu zeigen, dass man die Formalien eines Urteils beherrscht oder eine Abschluss-Vfg. der StA schreiben kann. Das wird genauso erwartet, wie der gesamte Stoff der Pflichtbereiche. Nur wird der nicht mehr wie im Studium "abgefragt". Zunächst einmal heißt es, überhaupt die Parallelen zu bekannten Strukturen zu erkennen und für eine brauchbare Lösung nutzbar zu machen. An dieser Stelle können dir z.B. die Skripte helfen, indem sie gerade beliebte und immer wieder auftretende Dinge in allen Rechtsgebieten aufzeigen, die dann gar nicht mehr so "unbekannt" sind. Wenn du ein super Gedächtnis hast, kannst du dich ggf. an konkrete Punkte erinnern. Doch mE ist das gar nicht nötig, wenn du dir damit das nötige Gespür erarbeitet hast. Auch hier liegt es schon so ähnlich wie im Ersten mit vermeintlich bekannten Urteilen: manchmal rennt man auch mit einer "vorgebauten Lösung" in einen falschen Sachverhalt.
Sieh die Vorbereitung eher modular. Jeder hat andere Stärken und Schwächen. Sei es materiell - prozessual. Sei es nach Rechtsgebiet.
Nachrichten in diesem Thema
Der Erinnerungseffekt - von Erfahrung33 - 17.01.2021, 11:43
RE: Der Erinnerungseffekt - von Guest - 17.01.2021, 12:16
RE: Der Erinnerungseffekt - von Gast - 17.01.2021, 12:35
RE: Der Erinnerungseffekt - von Gast - 17.01.2021, 14:18








