14.01.2021, 11:39
Bei meiner Bewerbung für den Staatsdienst wurde nach meiner Erinnerung nur das Einverständnis zur unbeschränkten Einsichtnahme in das BZR verlangt und nach laufenden Ermittlungsverfahren gefragt.
Soweit die Strafe getilgt ist, hat sie schlicht unsichtbar für den Staat zu sein. Bei bloßer Tilgungsreife würde ich auf Nummer sicher gehen und mit der Bewerbung zuwarten, bis die Strafe tatsächlich getilgt ist.
Das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister dient allein dem internen Dienstgebrauch. Die Personalabteilungen der Justizministerien haben darauf keinen Zugriff. Für eine Weitergabe an das Ministerium fehlt die Ermächtigung. Die Weitergabe wäre ein schwerer DSGVO-Verstoß.
Soweit die Strafe getilgt ist, hat sie schlicht unsichtbar für den Staat zu sein. Bei bloßer Tilgungsreife würde ich auf Nummer sicher gehen und mit der Bewerbung zuwarten, bis die Strafe tatsächlich getilgt ist.
Das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister dient allein dem internen Dienstgebrauch. Die Personalabteilungen der Justizministerien haben darauf keinen Zugriff. Für eine Weitergabe an das Ministerium fehlt die Ermächtigung. Die Weitergabe wäre ein schwerer DSGVO-Verstoß.
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Einstellung öffentlicher Dienst - von Gast - 13.01.2021, 16:14
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RE: Einstellung öffentlicher Dienst - von GastRLP[Flocki] - 13.01.2021, 21:03
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RE: Einstellung öffentlicher Dienst - von Gast - 15.01.2021, 00:03
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