10.01.2021, 22:24
(10.01.2021, 13:59)Gast schrieb: AG in einem anderen BL geht nicht. Darum geht es aber auch nicht, weil die momentan ja eh online sind.
Genau! Die AG sehe ich mir am PC an.
Zur Klarstellung: für mich wäre Berlin das Ziel. Was Berlin über die Entsendung sagt, ist daher nachrangig. Entscheidend ist, ob die mich in Empfang nehmen würden.
Oder ist das Berlin als empfangendes Bundesland ggf. egal, solange einer der dortigen AG-/LG-Richter sich nur dazu bereit erklärt? Gegebenenfalls muss die dortige Justizverwaltung davon ja nichtmals etwas wissen. Muss nur im Gericht reingelassen werden und mir den entsprechenden Richter (mit dessen Einverständnis) von NRW als Ausbilder zuteilen lassen. Das ist zumindest so meine "Idee".
Bedenken habe ich aus 2 Gründen: NRW könnte sich darüber beklagen, dass denen meine "Arbeitskraft" verloren geht. Berlin könnte meinen, dass deren Ref-Ausbildung sowieso überlaufen ist und keine weiteren Kapazitäten bestehen. Hinzu kommen vielleicht versicherungsrechtliche Probleme.
Ich danke euch und den weiteren Antwortenden.
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Zivilstation in fremdem Bundesland - von Gast - 09.01.2021, 22:33
RE: Zivilstation in fremdem Bundesland - von Gast - 10.01.2021, 12:17
RE: Zivilstation in fremdem Bundesland - von Gast - 10.01.2021, 13:30
RE: Zivilstation in fremdem Bundesland - von Gast - 10.01.2021, 13:59
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