10.01.2021, 14:59
(09.01.2021, 23:36)Angestellter Anwalt schrieb: Danke für eure ehrlichen Antworten! In der Tat habe ich mir über den „Rattenschwanz“ der Überarbeitung keine Gedanken gemacht und wollte dem Verlagskram eigentlich entgehen, indem ich fix über die Uni veröffentliche.
Jetzt abzubrechen fällt mir aber auch aus vielen Gründen sehr schwer,
- mein Arbeitgeber hat bei einigen unserer Mandanten geworben, dass ich promoviere, um meine Teilzeittätigkeit zu rechtfertigen. Ich würde mich vor meinem Chef ziemlich schämen, wenn ich jetzt die Flinte ins Korn werfe; mein Arbeitsvertrag ist auch erst wenige Monate alt
- ich bin jetzt schon offiziell als Doktorand (Dispensregelung; auflösende Bedingung) angenommen
- ich habe mittlerweile das Gefühl, dass jeder zweite Anwalt einen Dr. hat, das so schwer doch also gar nicht sein kann - oder ist das ein Trugschluss?
Ich habe überlegt, mal eines dieser kostenpflichtigen Schreibcoachings auszuprobieren (studilektor oder was es da alles gibt - hab mich noch nicht informiert)
Parallel absolviere ich demnächst einen FA Kurs, damit ich wenigstens schonmal einen Grundstock an Expertise aufweisen kann
Ich habe mir auch parallel überlegt, ob ich statt einer Diss einfach mehrere Aufsätze verfassen könnte, damit die Recherche Arbeit nicht ganz umsonst gewesen ist ...
Ratschläge oder Erfahrungen, wie man mit solchen Gedanken umgehen könnte? Ich suche keine Lösung, ich wünsche mir nur mal neuen Input :)
Dein Arbeitgeber hat primär Interesse daran, dich als Vollzeitkraft mit Doktorgrad für den Briefkopf zu nutzen, sekundär dich als Vollzeitkraft zu nutzen, tertiär bzw. kaum, dich nur als promovierende Teilzeitkraft nutzen zu können. Er wird dich auch nicht eingestellt haben, weil du irgendwann mal einen Dr. hast, sondern weil du jetzt Arbeit leistest. Also bitte mehr Realismus; deinem AG wird wesentlich lieber sein, du stehst ihm jetzt Vollzeit ohne Diss zur Verfügung als weiter Teilzeit ohne.
Hab noch nie von einer solchen auflösenden Bedingung gehört. Aber wie realistisch ist es denn, bis 2023 fertig zu sein/eingereicht zu haben ? Und ggü der Uni ist es ansonsten egal; du kostest die ja als Externer kein Geld, also sollte sich dein schlechtes Gewissen da auch in Grenzen halten, jetzt aufzuhören.
Gerade bei Anwaltsdissertationen sind Inhalt und Aufwand von erheblicher Spannbreite. Von 9 Monaten mit rite Dr. Kovac bis zu 10 Jahren für Mohr Siebeck oder aber eben auch für Dr. Kovac habe ich da schon alles gehört. So oder so dankt einem den Mehraufwand in der Anwaltschaft keiner. Selbst für die 5000 mehr im Jahr manchen GKen würde ich es nicht machen, Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis.
Kann vielleicht sein, dass du mit ner besseren Diss eher nochmal an nem Kommentar mitschreiben darfst. Aber ist das dein Ziel oder willst du es einfach nur weg haben und hast ansonsten kein Forschungsinteresse ?
Schreibcoaching kannst du machen, ist aber wie Rep - one fits all und am Ende musst du eh selber schreiben.
Nach meiner Einschätzung rate ich dir, aufzuhören. Wenn du weiter machen willst und es wirklich nur für den Titel sein soll: Mach es dir so leicht wie nur möglich. Am Ende ist es eh immer mehr Arbeit.
Nachrichten in diesem Thema
Wann sollte man seine Diss abbrechen? - von Angestellter Anwalt - 09.01.2021, 16:46
RE: Wann sollte man seine Diss abbrechen? - von Gast - 09.01.2021, 17:23
RE: Wann sollte man seine Diss abbrechen? - von WrummWrumm - 09.01.2021, 17:48
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