10.01.2021, 14:45
Du kannst auch den Weg über das Dekanat versuchen, sodass der Reminder nicht von dir kommt, eben aus der Verwaltung. An meiner Uni gibt die Promotionsordnung eine Frist von drei Monaten für die Gutachten vor, sodass es da auch nicht komisch wäre, wenn mal eine Erinnerung aus der Verwaltung kommt.
Mein DV hat damals eine Woche gebraucht (er hatte Bock, weil ich sein erster eigener, fertiger Doktorand war) und der Zweitgutachter weitere vier Wochen. Damit war ich natürlich überglücklich.
Mein DV hat damals eine Woche gebraucht (er hatte Bock, weil ich sein erster eigener, fertiger Doktorand war) und der Zweitgutachter weitere vier Wochen. Damit war ich natürlich überglücklich.
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Erstellung Erstgutachten - von Gast - 10.01.2021, 13:37
RE: Erstellung Erstgutachten - von WrummWrumm - 10.01.2021, 13:49
RE: Erstellung Erstgutachten - von NRWrio - 10.01.2021, 14:45
RE: Erstellung Erstgutachten - von Gast - 10.01.2021, 22:02
RE: Erstellung Erstgutachten - von WrummWrumm - 11.01.2021, 16:04
RE: Erstellung Erstgutachten - von Gast - 11.01.2021, 16:11
RE: Erstellung Erstgutachten - von Gast - 11.01.2021, 16:58
RE: Erstellung Erstgutachten - von Isabell007 - 12.02.2024, 10:39
RE: Erstellung Erstgutachten - von Grüneberger - 12.02.2024, 18:14
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RE: Erstellung Erstgutachten - von Unheilig - 15.02.2024, 22:48
RE: Erstellung Erstgutachten - von Isabell007 - 15.02.2024, 21:20
RE: Erstellung Erstgutachten - von Strafrechtler1993 - 16.02.2024, 00:50
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