10.01.2021, 14:03
(09.01.2021, 17:07)Gast schrieb: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Bzgl. der Erfahrungsstufen: besteht die Gefahr, dass man runtergestuft wird und dadurch Gehaltseinbußen hat?
Runterstufen ist rechtlich nicht möglich. Es sind ja zwei verschiedene Besoldungsgesetze. Die nach BBesG anrechenbaren und festzusetzenden Zeiten können andere sein, als diejenigen nach dem Landesbesoldungsgesetz. Je nachdem, wo man dabei dann landet, kann es mehr oder weniger werden. In manchen Landesgesetzen zählt jegliche Zeit im öffentlichen Dienst z. B., beim Bund nur gleicherwertige oder förderliche Zeiten. In Niedersachsen gab es ganz lange noch das Besoldungsdienstalter, so dass man da auch höher einsteigen konnte als Beamter.
Wobei es in § 19b BBesG eine Ausgleichsregelung gibt, dass man nicht weniger verdienen sollte nach dem Wechsel.
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Verbeamtung - Wechsel - von Gast - 07.01.2021, 21:34
RE: Verbeamtung - Wechsel - von Gast - 08.01.2021, 22:23
RE: Verbeamtung - Wechsel - von Gast - 09.01.2021, 17:07
RE: Verbeamtung - Wechsel - von Gast - 10.01.2021, 14:03