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Wann sollte man seine Diss abbrechen?
Angestellter Anwalt
Unregistered
 
#1
09.01.2021, 16:46
Liebe Gemeinde,

ich arbeite seit Mitte 2019 an meiner Diss. Ich habe unmittelbar nach dem Ref damit angefangen Ubd konnte 2019 noch von meinen Ersparnissen leben. 2020 habe ich dann als WissMit in einer kleineren Kanzlei gearbeitet, die mich mittlerweile als Angestellter Anwalt übernommen hat. Ich bin jetzt also im Berufseinstieg, arbeite wegen der Diss allerdings in Teilzeit (Vertrag ist unbefristet). 

Mit meiner Diss geht es nicht so voran, wie es sollte. Die Materialberge sind riesig und ich bin mit der Recherche immer noch nicht durch, obwohl die Forschungsfrage schon eingegrenzt worden ist. In der bib zu arbeiten ist ja dank corona momentan nicht, sodass ich immer wieder auf fernleihe zurückgreifen muss, was zusätzlich zeit kostet, während der ich nicht arbeiten kann, weil meine Unterlagen für das entsprechende Kapitel dann nicht vollständig sind.

Da ich auf dispens schreibe, also kein vb habe (7,5 im ersten und 6,7 im zweiten), muss ich bis 2023 einen Entwurf abgeliefert haben. An der Uni bin ich bereits als Doktorand unter auflösender Bedingung bis 2023 angenommen. 

Ich habe keine Ahnung ob das neben dem Beruf und all den Fortbildungen und dem fachanwaltskurs noch machbar ist. 

Wann sollte man sich eingestehen, dass das mit der Diss nichts mehr wird und abbrechen? Was sind eure Erfahrungen? 

PS: ich mag mein Thema (öffrecht/dienstrecht) auch wenn es mit meinem Arbeitsgebiet (IT/IP) nichts zu tun hat. Aber ob das allein reicht? ...
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Wann sollte man seine Diss abbrechen? - von Angestellter Anwalt - 09.01.2021, 16:46
RE: Wann sollte man seine Diss abbrechen? - von Gast - 09.01.2021, 17:23
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RE: Wann sollte man seine Diss abbrechen? - von Gast - 10.01.2021, 14:59
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