28.12.2020, 22:52
Bei unserer gehobenen FWW Kanzlei und bei allen mir sonst bekannten Konstellationen gibt es zwischen 15 und max 30 Prozent auf den Umsatz ab einer bestimmten Grenze. Da auf das zusätzliche Gehalt selbstverständlich noch Sozialabgaben zu zahlen ist und die typische kostenquote in nicht ganz kleinen Kanzleien im Regelfall mindestens 50 Prozent beträgt, ist eine höhere Beteiligung nicht sinnvoll aus Arbeitgebersicht.
Nachrichten in diesem Thema
Leistungsabhängige Vergütung - von Gast - 27.12.2020, 21:15
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast - 27.12.2020, 23:29
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast - 28.12.2020, 10:36
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast - 28.12.2020, 18:03
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast Gast - 28.12.2020, 18:16
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast0815 - 28.12.2020, 22:52
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Jupp - 13.04.2021, 18:56
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast Gast - 13.04.2021, 19:34
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Jupp - 13.04.2021, 20:21
RE: Leistungsabhängige Vergütung - von Gast - 13.04.2021, 19:55








