25.12.2020, 20:30
Hallo,
hat hier jemand den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt (oder ist dabei) und dafür einen Gründerkredit - etwa das Kfw "Startgeld" - beantragt? Dieser muss ja weiterhin banküblich besichert werden. Wenn man nun kein besicherbares Grundstück und - wie üblich bei Juristen - keine teuren Arbeitsmaschinen hat, bleibt dann außer einer Bürgschaft einer finanziell gut stehenden Person noch etwas übrig? Mir fällt nichts ein. Insbesondere die Vorausabtretung der Gebühren dürfte, anders als bei anderen Berufsgruppen, wegen der Verschwiegenheitspflicht wegfallen.
hat hier jemand den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt (oder ist dabei) und dafür einen Gründerkredit - etwa das Kfw "Startgeld" - beantragt? Dieser muss ja weiterhin banküblich besichert werden. Wenn man nun kein besicherbares Grundstück und - wie üblich bei Juristen - keine teuren Arbeitsmaschinen hat, bleibt dann außer einer Bürgschaft einer finanziell gut stehenden Person noch etwas übrig? Mir fällt nichts ein. Insbesondere die Vorausabtretung der Gebühren dürfte, anders als bei anderen Berufsgruppen, wegen der Verschwiegenheitspflicht wegfallen.
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Sicherheiten Gründerkredit - von Gast - 25.12.2020, 20:30
RE: Sicherheiten Gründerkredit - von bln - 25.12.2020, 21:19
RE: Sicherheiten Gründerkredit - von bln - 26.12.2020, 13:39








