23.12.2020, 10:58
(23.12.2020, 10:56)GASTNRWXYZ schrieb: Frage an diejenigen hier, die bereits in GKs arbeiten: Wie handhabt ihr das mit privaten Rechtsstreitigkeiten im Freundes- und Familienkreis oder auch bei euch selbst? Falls eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist und/oder man in eigener Angelegenheit tätig wird oder dem Kollegen vom Kumpel aushilft, dann kann man ja durchaus was nebenbei dazu verdienen.
Wie lässt sich das mit der Arbeit in einer GK vereinbaren? Der Titel des Threads ist insoweit etwas missverständlich, als dass es mir nicht wirklich um eine Wohnzimmerkanzlei im klassischen Sinne geht, sondern eher um ganz gelegentliche Tätigkeit als selbständiger RA nebenbei.
Braucht man in einem solchen Fall stets die Zustimmung der GK? Muss man die Rechtsstreitigkeit immer anzeigen? Muss man die Vergütung abdrücken? Und wie wird das bei euch in der GK gehandhabt?
Danke!
Keine Ahnung wie das vereinbar ist. Schau in deine wettbewerbsklausel. Dort sollte zumindestens eine Ausnahme drinstehen.
Entweder was das Rechtsgebiet oder was den Personenkreis angeht.
Ob das zeitlich vereinbar ist... ist was anderes
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GK und Wohnzimmerkanzlei - von GASTNRWXYZ - 23.12.2020, 10:56
RE: GK und Wohnzimmerkanzlei - von Gast - 23.12.2020, 10:58
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