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(20.12.2020, 22:10)Gast schrieb: Du kannst noch bis zur Übergabe der Ernennungsurkunde absagen, weil es sich bei der Ernennung um einen mitwirkungsbedürftigen VA handelt.
Wobei man vorher prüfen sollte, ob ggfl. eine Pflicht zur Kostenerstattung (etwa: Amtsarzt) entsteht.