19.12.2020, 02:13
(18.12.2020, 22:26)Gast schrieb: Ich weiß wirklich nicht was daran "irreführend" sein soll. Irreführend kann es doch nur sein, wenn dadurch bei jemandem ein Irrtum hervorgerufen wird.
Es lieht ein Irrtum vor bzw. wird zumindest getäuscht, also in die Irre geführt. Wenn der Anwalt einen zusätzlichen Titel aufführt, dann kann man das so verstehen, dass er auch eine zusätzliche Qualifikation erworben habe. Hat er aber nicht.
Zitat:Und wenn jemand von einer Universität den Titel "Diplom-Jurist" verliehen bekommen hat, darf die Person den führen. Es wird also keinerlei Irrtum hervorgerufen, denn die behauptete Qualifikation liegt ja vor.
Ja, er darf es. Die Frage ist nur, ob das nicht einfach nur peinlich ist. Und eine Qualifikation liegt eben nicht vor. Nur die Berechtigung zum Titel, den man (als Angehöriger des einschlägigen Personenkreises = Uniabsolventen) auch ohne Qualifikation geschenkt bekommt.
Zitat:Und den Diplom-Juristen vergeben ja tatsächlich nicht mal alle Unis Das ist also doch ein Unterscheidungsmerkmal, ein Titel den nicht jeder hat.
Ja. Manche Unis machen das so, manche so. Es gibt auch Unis, die stattdessen einen Magister verleihen oder ebenhalt gar nichts. Das ist aber einer völligen Beliebigkeit der Unis (oder Bundesländer?) ausgesetzt. Es sagt in keiner Weise etwas über die Qualität oder den Inhalt des Studiums an dieser Uni aus. Schon gar nicht sagt es irgendetwas über den Rechtsanwalt aus. Insofern ist es dem Zufall geschuldet, ob ein Uniabsolvent/Rechtsanwalt ein Diplom erhält oder nicht. Am ehesten könnte man noch (aber wer macht das schon?) daran ablesen wollen, wann und wo der Rechtsanwalt wohl studiert hat. Dafür ist die Angabe aber leider nicht präzise genug.
Die Angabe "Rechtsanwalt und Diplom-Jurist" lässt sich also nur übersetzen mit:
"Ich habe wie 99,99% meiner Anwaltskollegen auch in der Bundesrepublik Deutschland an einer der 40 Universitäten mit juristischer Fakultät das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen, was ganz typischerweise aber auch Voraussetzung für die Ausübung meines jetzigen Berufs ist und Ihnen daher schon klar gewesen sein dürfte. Übrigens habe ich das Studium an einer der xy Universitäten abgeschlossen, die all ihren Absolventen (also meinen früheren Kommilitonen ebenso, die den Titel aber nicht führen wollen) den Titel "Diplom-Jurist" verleiht, ohne dass irgendein Zusammenhang zu irgendetwas (Studium, Kenntnisse, Fähigkeiten, Berufsausübung) bestehen würde. An welcher genauen Uni das war, möchte ich hier aber aus Platzgründen nicht in meinem Briefkopf erwähnen."
Realistischerweise kann man das Führen des "Diplom-Jurist" aber auch so übersetzen:
"Ich habe in beiden Examina so schlecht abgeschnitten, dass es bei mir nichtmals über die Ausnahmeregelungen gereicht hat, um zur Promotion zugelassen zu werden. Ansonsten hätte ich titelgeiler Blender gerne irgendwo eine Schmalspurdiss abgeliefert. Ich kann nur hoffen, dass Sie irgendwie davon ausgehen, dass das jetzt sowas ähnliches ist wie ein Doktortitel."
Wir sind uns einig, dass man das darf. Aber wir sind uns doch auch einig, dass man es als peinlich bezeichnen kann.
Zitat:Genauso darf sich jeder Strafverteidiger nennen, der mal irgendwann irgendwo einmal in einem Strafverfahren verteidigt hat.
Die Bezeichnung "Rechtsanwalt und Strafverteidiger" fällt mir tatsächlich immer mal wieder als etwas "schräg" auf, wobei ich sie letztendlich aber für akzeptabel halte. Hier erkenne ich die Berechtigung des Interesses an, diese "Bezeichnung" führen zu wollen. Die Strafverteidigung präzisiert tatsächlich das Berufsbild genauer, während "Rechtsanwalt" eigentlich nichtmals ein Berufsbild (sondern nur ein Status) ist. Und immerhin kann man durchaus Strafverteidiger sein, ohne Rechtsanwalt zu sein (als Hochschullehrer oder nach § 138 II StPO).
Zitat:Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob man sich die Peinlichkeit gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und der Justiz geben will. Muss dann jeder für sich selber abwägen, was für einen da höher wiegt. Ich führe keinen der Titel, weil für mich die Peinlichkeit überwiegt, aber wenn ich als Einzelkämpfer dringend auf Mandate angewiesen wäre, würde ich mir das groß auf die Homepage schreiben. Jura ist halt ein Geschäft...
Ja, wie schon gesagt wurde: Wenn man es nötig hat...
Ich würde dann aber auch bezweifeln wollen, dass es sonderlich viele Mandanten sind, die sich davon täuschen bzw. die das der Wahl ihres Rechtsanwalts zugrunde legen. Im Zweifelsfall bekommt man damit kein einziges Mandat mehr. Das Führen dieses Titel erschöpft sich dann in der Peinlichkeit gegenüber Kollegen und der Justiz.
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