17.12.2020, 15:00
Also bisher habe ich es eigentlich immer so gelöst, dass ich auf Rechtsansichten, die auf iwelche meinungsstreits beruhen, geschrieben habe: entgegen der Ansicht des Kläger/Beklagten ist es nicht x sondern y. Dies ergibt sich aus.... Bla bla. Ich bin also direkt auf die rspr Ansicht eingegangen und habe für diese argumentiert und bin kein bisschen auf die Argumente der Gegenmeinung eingegangen. War eigentlich auch immer ganz gut in den Klausuren. Darf ich das also als vollkommenden ausreichend erachten?
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Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Schnabel - 17.12.2020, 00:09
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 08:27
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 09:06
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 11:02
Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von GPA-HH - 17.12.2020, 11:56
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RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von admin - 17.12.2020, 13:03
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von NRWVerbesserung - 17.12.2020, 13:36
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von Gast - 17.12.2020, 14:34
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von NRWVerbesserung - 17.12.2020, 15:27
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 12:20
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 14:41
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von admin - 17.12.2020, 14:43
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Heda - 17.12.2020, 17:14
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Schnabel - 17.12.2020, 15:00









