13.12.2020, 10:06
Hallo,
in meiner mittelständischen Kanzlei (10 Anwälte, 15 Mitarbeiter) werden wir Anwälte vom Chef zu deutechlandweiten Terminen geschickt. Fahrtkostem werden mit 30cent/km erstattet, wenn wir Zug fahren wird uns das Ticket gekauft. Übernachtungen am Reiseort gibts nicht. Bin nicht selten von 5:30 Uhr-22:00 Uhr unterwegs an solchen Tagen. Meines Erachtens sind das Überstunden...kriegen aber nur das ganz normale Gehalt für 40 Stunden (5k Brutto im Monat). Jetzt hab ich entdeckt, dass in der RVG ein Posten für "Abwesenheitsgeld" zu finden ist (immerhin 70 Euro bei mehr als 8 Stunden Ortsabwesenheit). Dem Kommentar nach, gibt es diesen Posten zur Abgeltung von reisetypischen Sonderkosten des Anwalt, wie z.B. erhöhte Verpflegungskosten.
So...nun ist es aber so, dass sich der Chef diese Pauschalen wohl einstreicht, Essenskosten uns aber nicht ersetzt werden. Ich finde das frech. Das Geld ist doch nicht für den Chef, sondern für mich?! Habe ja tatsächlich höhere Kosten an solchen Tagen (bestellt mal ne CurrywurstPommes im ICE Restaurant...seid ihr locker 8 Euro los lol) und finde, dass dieses Geld dann doch mir zustehen müsste?
Klar...kann das auch steuerlich absetzen (werde ich auch machen), aber die Pauschalen sind da doch deutlich niedriger...(14 Euro statt 70).
Wie seht ihr das und wie wirds in euren Kanzleien (GKs mal ausgenommen...sollte schon vergleichbar sein) gehandhabt?
Bin ich frech, weil ich finde, dass dieses Geld nicht dem Chef, sondern mir zusteht? Oder werde ich ABGEZOCKT?
in meiner mittelständischen Kanzlei (10 Anwälte, 15 Mitarbeiter) werden wir Anwälte vom Chef zu deutechlandweiten Terminen geschickt. Fahrtkostem werden mit 30cent/km erstattet, wenn wir Zug fahren wird uns das Ticket gekauft. Übernachtungen am Reiseort gibts nicht. Bin nicht selten von 5:30 Uhr-22:00 Uhr unterwegs an solchen Tagen. Meines Erachtens sind das Überstunden...kriegen aber nur das ganz normale Gehalt für 40 Stunden (5k Brutto im Monat). Jetzt hab ich entdeckt, dass in der RVG ein Posten für "Abwesenheitsgeld" zu finden ist (immerhin 70 Euro bei mehr als 8 Stunden Ortsabwesenheit). Dem Kommentar nach, gibt es diesen Posten zur Abgeltung von reisetypischen Sonderkosten des Anwalt, wie z.B. erhöhte Verpflegungskosten.
So...nun ist es aber so, dass sich der Chef diese Pauschalen wohl einstreicht, Essenskosten uns aber nicht ersetzt werden. Ich finde das frech. Das Geld ist doch nicht für den Chef, sondern für mich?! Habe ja tatsächlich höhere Kosten an solchen Tagen (bestellt mal ne CurrywurstPommes im ICE Restaurant...seid ihr locker 8 Euro los lol) und finde, dass dieses Geld dann doch mir zustehen müsste?
Klar...kann das auch steuerlich absetzen (werde ich auch machen), aber die Pauschalen sind da doch deutlich niedriger...(14 Euro statt 70).
Wie seht ihr das und wie wirds in euren Kanzleien (GKs mal ausgenommen...sollte schon vergleichbar sein) gehandhabt?
Bin ich frech, weil ich finde, dass dieses Geld nicht dem Chef, sondern mir zusteht? Oder werde ich ABGEZOCKT?
Nachrichten in diesem Thema
Abwesenheitspauschale - von DerFreche - 13.12.2020, 10:06
RE: Abwesenheitspauschale - von Gast - 13.12.2020, 12:23
RE: Abwesenheitspauschale - von GastHE - 13.12.2020, 13:50
RE: Abwesenheitspauschale - von Gast - 13.12.2020, 15:48
RE: Abwesenheitspauschale - von Gast - 13.12.2020, 15:55
RE: Abwesenheitspauschale - von Gast - 13.12.2020, 15:57
RE: Abwesenheitspauschale - von Gast - 13.12.2020, 16:01