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  5. Richter Brandenburg
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Richter Brandenburg
Gast
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#11
10.12.2020, 18:36
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?


Wie sieht das 1. Examen aus? Da steht doch ausdrücklich, dass es bei 7,5 Pkt auch auf das 1. Examen ankommt. Und duch liegst falsch. Brandenburg ist gerade auch für viele Berliner interessant.

Insgesat schätze ich die Chancen mit 7,5 als eher schlecht ein, wenn nicht das 1. Examen im Prädikats-Bereich liegt
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Richter Brandenburg - von Gast - 10.12.2020, 12:15
RE: Richter Brandenburg - von Gast - 10.12.2020, 12:40
RE: Richter Brandenburg - von Gast - 11.12.2020, 01:15
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RE: Richter Brandenburg - von Gast - 11.12.2020, 08:36
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RE: Richter Brandenburg - von Gast - 10.12.2020, 14:10
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