02.12.2020, 12:45
(02.12.2020, 11:59)Gast schrieb: Ich denke es dürfte klappen, dass du dein Zeugnis spätestens Anfang Februar bzw. vllt schon Ende Januar hast, soweit deine Prüfung nicht erst in der letzten Januarwoche ist.
Es gibt aber eigentlich auhc keinen Grund warum du dein Zeugnis so dringend benötigen würdest. Deine Kanzlei wird dich auch ohne Zeugnis einstellen, du wirst denen ja wohl kaum eine andere Note vorgaukeln. Für deine Zulassung brauchst du dein Zeugnis soweit ich weiß auch, aber bis du die bekommst, wird noch einige Zeit in Haus gehen. Da kommt es auf eine Woche mehr oder weniger Wartezeit auf dein Zeugnis auch nicht an.
Alles klar, danke dir!
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Erhalt Zeugnis NRW - von Gast - 02.12.2020, 11:15
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