01.12.2020, 23:35
(01.12.2020, 23:33)Gast schrieb: Kein Witz (so lustig ist das auch nicht): Hatte mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu tun, der anscheinend noch nie etws von Formerfordernissen gehört hat. Namentlich ging er davon aus, dass ein Fax das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB erfüllt. Mein Kopf ist nach wie vor voller Fragezeichen. Unfassbar, wer es in die Anwaltschaft schafft und dann auch noch mit Fachanwaltstitel (für Erbrecht!!!!!) ausgestattet wird. Problem ist wohl, dass solch grundlegendes Wissen in den FA-Klausuren nicht abgefragt wird, weil man irgendwie davon ausgeht, mit Formerfordernissen wiürde ja wohl jeder Kandidat umgehen können. Leider nein.
Kurzum: Der Fachanwalt kann absoluter Schrott sein. Der "normale" Anwalt hatte vielleicht einfach nie Bock gehabt, den Lehrgang zu machen oder die Klausuren zu schreiben. Oder seine Fälle zu dokumentieren. Muss gar nichts bedeuten.
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Fachanwalt besser oder nicht? - von Gast15455455 - 01.12.2020, 23:04
RE: Fachanwalt besser oder nicht? - von Gast - 01.12.2020, 23:33
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