01.12.2020, 09:51
Soweit es um den schulbuchmäßigen Aufbau eines Urteil bzw. Standardkonstellationen von z.B Verkehrsunfällen geht, würde ich eher auf erstinstanzliche LG Urteile zurückgreifen. Im Amtsgerichtlichen Urteilen mit geringem Streitwert wird - vollkommen zurecht und auch sinnvoller Weise - häufig von z.B § 313a ZPO gebraucht gemacht, also der Tatbestand weggelassen. Auch die rechtlichen Ausführungen beschränken sich häufig auf : "'Der Anspruch aus Vertrag besteht, Einreden wurden nicht erhoben, Einwendungen sind nicht ersichtlich.". Anders kriegt der Amtsrichter seinen Tisch nicht leer und grade deshalb wurden die entsprechenden Möglichkeiten auch geschaffen.
Urteile vom LG sind in vielerlei Hinsicht ausführlicher und lehrreicher. Wesentliche Gründe die gegen ein landgerichtiiches Urteil als "Vorlage" sprechen fallen mit eigentlich nicht ein. Die entsprechenden Unterschiede sollte wohl ohne Probleme auf ein AG Urteil umgemünzt werden können.
Eine andere Möglichkeit wäre sich einfach eine oder zwei Klausurlösungen der üblichen Verdächtigen zur Hand zu nehmen, da steht auch meist alles recht gut aufgearbeitet drin.
Urteile vom LG sind in vielerlei Hinsicht ausführlicher und lehrreicher. Wesentliche Gründe die gegen ein landgerichtiiches Urteil als "Vorlage" sprechen fallen mit eigentlich nicht ein. Die entsprechenden Unterschiede sollte wohl ohne Probleme auf ein AG Urteil umgemünzt werden können.
Eine andere Möglichkeit wäre sich einfach eine oder zwei Klausurlösungen der üblichen Verdächtigen zur Hand zu nehmen, da steht auch meist alles recht gut aufgearbeitet drin.
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Schulbuchmäßige Urteile 1. Instanz - von Urteilssuchender - 13.11.2020, 18:04
RE: Schulbuchmäßige Urteile 1. Instanz - von Tim - 15.11.2020, 15:13
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