29.11.2020, 01:28
(28.11.2020, 21:48)Gast schrieb:(28.11.2020, 21:31)Gast schrieb: Ich würd erstmal ein Jahr ordentlich einen durchziehen
Ja
Was haltet ihr davon, wenn ich danach noch einen LLM zwischenschiebe bevor ich ggf. in meinem Wunschrechtsgebiet anfange?
Was passiert dann mit der RA-Zulassung?
Kann man diese “ruhen lassen”?
Llm ist bestimmt nicht verkehrt. Erforderlich aber wohl selten. Ein "Ruhen" der Zulassung existiert so nicht (siehe BRAO).
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Wegbewerben - von Gast - 28.11.2020, 17:14
RE: Wegbewerben - von Gast - 28.11.2020, 21:31
RE: Wegbewerben - von Gast - 28.11.2020, 21:48
RE: Wegbewerben - von Gast - 29.11.2020, 01:28
RE: Wegbewerben - von Gast - 29.11.2020, 13:02

