28.11.2020, 16:44
@TE:
Deine Lösung dürfte die unter Kaiser, Anwaltsklausur, Rn. 59 geschilderte Alternative 4 sein. Es entstünden lediglich eine 1,0 Gerichtsgebühr und zwei 1,3 anwaltliche Verfahrensgebühren. Keine Termins-, keine Einigungsgebühr. Günstig für den Mandanten.
Dein Chef hat vermutlich die dortige Alternative 3 im Sinn, also ebenfalls eine 1,0 Gerichtsgebühr und zwei 1,3 anwaltliche Verfahrensgebühren, aber zusätzlich zwei 1,0 Einigungsgebühren wegen des anwaltlichen Vergleichs. Günstig für die Kanzlei.
Deine Lösung dürfte die unter Kaiser, Anwaltsklausur, Rn. 59 geschilderte Alternative 4 sein. Es entstünden lediglich eine 1,0 Gerichtsgebühr und zwei 1,3 anwaltliche Verfahrensgebühren. Keine Termins-, keine Einigungsgebühr. Günstig für den Mandanten.
Dein Chef hat vermutlich die dortige Alternative 3 im Sinn, also ebenfalls eine 1,0 Gerichtsgebühr und zwei 1,3 anwaltliche Verfahrensgebühren, aber zusätzlich zwei 1,0 Einigungsgebühren wegen des anwaltlichen Vergleichs. Günstig für die Kanzlei.
Nachrichten in diesem Thema
RVG Recht - außergerichtliche Einigung - von Gast - 27.11.2020, 17:08
RE: RVG Recht - außergerichtliche Einigung - von Gast - 28.11.2020, 14:37
RE: RVG Recht - außergerichtliche Einigung - von Gast - 28.11.2020, 16:44