27.11.2020, 17:08
Hallo,
vll weiß da jemand ja weiter? bin voll auf dem holzweg, entweder kann ich meinem chef nicht folgen? oder er liegt nicht richtig
Es gibt ein rechtshängiges Klageverfahren auf Leistung.
Es soll nun ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden und anschließend mittels §91a ZPO Erklärung und Übernahme außergerichtlicher Anwaltskosten das Verfahren kostengünstig beendet werden.
Meiner Ansicht nach ist die Beendingung mittels Vollständiger Erfüllung und anschließender Anschließung an die Erledigung und Erklärung der Kostenübernahme nach § 23 GKG der günstigste Weg.
Also was nun?
vll weiß da jemand ja weiter? bin voll auf dem holzweg, entweder kann ich meinem chef nicht folgen? oder er liegt nicht richtig
Es gibt ein rechtshängiges Klageverfahren auf Leistung.
Es soll nun ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden und anschließend mittels §91a ZPO Erklärung und Übernahme außergerichtlicher Anwaltskosten das Verfahren kostengünstig beendet werden.
Meiner Ansicht nach ist die Beendingung mittels Vollständiger Erfüllung und anschließender Anschließung an die Erledigung und Erklärung der Kostenübernahme nach § 23 GKG der günstigste Weg.
Also was nun?
Nachrichten in diesem Thema
RVG Recht - außergerichtliche Einigung - von Gast - 27.11.2020, 17:08
RE: RVG Recht - außergerichtliche Einigung - von Gast - 28.11.2020, 14:37
RE: RVG Recht - außergerichtliche Einigung - von Gast - 28.11.2020, 16:44