23.01.2013, 11:18
(21.01.2013, 23:43)Tine schrieb: Generell ist es wohl aber eher so: je bekannter die Kanzlei, umso mehr wirst du arbeiten müssen und je kürzer wirst du tauchen dürfen.
Was das Tauchen angeht: das sehe ich eigentlich eher umgekehrt. Je größer/bekannter die Kanzlei - gerade Großkanzleien - desto eher ist das tauchen da selbstverständlich, weil man nicht der erste/einzige Referendar ist der das macht und es als "Standard" anerkannt ist. Die kennen das schon und unterstützen das m.E. auch sehr gut. Die Station wird bei größeren Kanzleien ja sogar vergütet. Wohingegen man m.E. mit einer kleineren Kanzlei/Feld-Wald-und-Wiesn-Anwalt eher das Pech haben kann, dass er denkt "Arbeitskraft für umsonst - wunderbar" und dann eben wirklich oft der Ansicht ist, bei ihm lerne man eh alles brauchbare fürs Examen und tauchen sei nicht nötig...und daher gerne den Referendar noch länger behalten will, gerade weils praktisch ist jemanden für lau da zu haben. ;)
So jedenfalls meine Erfahrungen und aus meinem Bekanntenkreis. Alle Referendare die ihre Anwaltsstationen in großen Kanzleien absolviert haben hatten mit dem Tauchen überhaupt keine Probleme. Da wurde auch jedesmal direkt im Vorstellungsgespräch wie ganz selbstverständlich angesprochen wie man den Ablauf der Station gestaltet (wie oft pro Woche / wie lange tauchen / Vergütung) und das ganze bei vielen sogar schriftlich nochmal festgehalten. Wohingegen man bei einer kleineren Kanzlei m.E. verstärkt drauf achten und hoffen muss, dass die Absprachen auch eingehalten werden und der Ausbilder sich daran auch erinnert wenn man dann "plötzlich" sagt "so, ab nächster Woche tauche ich ja dann." und er einen anguckt als hätte er davon noch niiiie was gehört und es sei doch noch sooo viel Arbeit hier die erledigt werden müsste. :dodgy:
Aber gut, wenn er dann rummuckt: das Examen ist wichtiger. Dann geht man halt trotzdem...hinterlässt dann aber natürlich auch ein blödes Gefühl wenn der Ausbilder nun "pissig" auf einen ist oder man am Ende deswegen noch unnötigen Zirkus hat.
Zur Ausgangsfrage: In die Bewerbung würde ich es nicht schreiben. Ich würde im Vorstellungsgespräch ansprechen wie man sich den Ablauf vorstellt und sagen, dass du gerne am Ende Zeit für das Examen auch brauchst. Der Ton macht die Musik und wenn der Anwalt meint, dass sei ja gar nicht nötig und geht nicht klar: Es gibt genug Anwälte die sich nicht so anstellen - dann würd ich mir einen anderen suchen. ;)
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Tauchen - von Jakob - 21.01.2013, 22:21
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