23.11.2020, 14:40
(23.11.2020, 14:17)Gast schrieb:Ich glaube mit Verwaltung war eher so was wie administrative Aufgaben gemeint. Und die steigen ja schon bei R2 in der Regel an. Aber jetzt auch nicht in einem völlig unverhältnismäßigen Umfang. Man macht halt nur das, was man als Einzelrichter für seine Sachen macht, zusätzlich noch für die Kammersachen. Und natürlich der ganze Eingangskram.(23.11.2020, 14:14)Gast schrieb: Beförderungen haben nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch tätigekeitsbezogene. Verantwortungsvollere Aufgaben etc.
Bei Behörden hast du immer mehr zu sagen und zu bestimmen, wenn du befördert wirst.
In der Justiz knallen sie dir nur mehr Verwaltungsaufgaben rein.
Quatsch. R2 hat erstmal gar nix mit Verwaltung zu tun. Du bist halt Vorsitzender einer großen Strafkammer oder kannst eine Berufungskammer selbst leiten, maW: attraktiv für jeden, der Einzelrichtertätigkeit mag.
Finde persönlich Behörde trotzdem angenehmer. Aber ich bin auch genügsam und brauch nicht überragend viel Kohle. Mit A14 komm ich gut aus und sobald ich mich hier erstmal richtig eingearbeitet habe sehe ich nicht, woran ich pro Woche mehr als 30 bis max. 35 Stunden arbeiten sollte. Hab auf jeden Fall ein paar Kollegen Mitte 50, die das schon länger ganz entspannt so fahren. Ich lieg halt im Sommer gern ab spätestens 15 Uhr am See und es ist völlig okay für mich, wenn andere mehr Geld haben.
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