23.11.2020, 10:19
Hallo zusammen,
folgende Fragestellung ist mir in der Zivilstation aufgekommen, an der ich etwas verzweifle.
Nehmen wir mal an es gibt einen Notartermin für einen Unternehmenskaufvertrag
Kann ein allein vertretungsberechtigter Gesellschafter (Geschäftsführer) in einem Unternehmenskaufvertrag unmittelbar Erklärungen für die GmbH abgeben, ohne dass die GmbH als solche im Notartermin vertreten ist, aber Gegenstand des Kaufvertrags ist?
Ich hoffe, jemand kann mir zumindest einen Denkanstoß geben.
Beste Grüße
folgende Fragestellung ist mir in der Zivilstation aufgekommen, an der ich etwas verzweifle.
Nehmen wir mal an es gibt einen Notartermin für einen Unternehmenskaufvertrag
Kann ein allein vertretungsberechtigter Gesellschafter (Geschäftsführer) in einem Unternehmenskaufvertrag unmittelbar Erklärungen für die GmbH abgeben, ohne dass die GmbH als solche im Notartermin vertreten ist, aber Gegenstand des Kaufvertrags ist?
Ich hoffe, jemand kann mir zumindest einen Denkanstoß geben.
Beste Grüße
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Zivilstation - von Gast23 - 23.11.2020, 10:19
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 10:45
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 10:57
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 11:21
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 12:30