22.11.2020, 22:14
(22.11.2020, 14:46)Gast schrieb:§ 345 ZPO(22.11.2020, 13:33)Gast schrieb: schau mal im putzo ab wann ein zweites VU ergehen kann und ab wann man säumig ist.
klingt für mich nach 2. VU, denn ansonsten könnte man theoretisch bei allen umfangreicheren sachen, die mehrere termine erfordern den prozess unendlich hindchleppen.
Nein. 1. VU!
Einer Partei, die den Einspruch eingelegt hat, aber in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung oder in derjenigen Sitzung, auf welche die Verhandlung vertagt ist, nicht erscheint oder nicht zur Hauptsache verhandelt, steht gegen das Versäumnisurteil, durch das der Einspruch verworfen wird, ein weiterer Einspruch nicht zu.
Ok, sehe ich. check ich aber trotzdem nochmal im putzo
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2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast BW - 20.11.2020, 20:04
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast - 20.11.2020, 23:45
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast - 22.11.2020, 13:33
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast - 22.11.2020, 14:46
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast - 22.11.2020, 22:14
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von NRWrio - 22.11.2020, 23:36
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast - 23.11.2020, 20:26
RE: 2 Versäumnisurteile in einer Instanz? - von Gast - 22.11.2020, 13:53

