19.11.2020, 21:20
(19.11.2020, 19:46)Verdutzt schrieb: Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.
Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."
Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.
Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Klage doch
Nachrichten in diesem Thema
Grund der Absage - von Verdutzt - 19.11.2020, 19:46
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 21:20
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 21:34
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 22:14
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 22:23
RE: Grund der Absage - von GastXY - 19.11.2020, 22:25
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 23:14
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 22:16
RE: Grund der Absage - von Gast - 19.11.2020, 22:46
RE: Grund der Absage - von Ausgangsposter - 19.11.2020, 23:14

