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Vermögendsschaden Versicherung für Richter
MSPD
Unregistered
 
#1
17.11.2020, 08:39
Hallo allerseits,

da ich in einem Monat meinen Richterdienst beginne, habe ich mich einmal mit allem beschäftigt, was organisatorisch zu tun ist.

Dabei bin ich darauf gestoßen, dass das Richterspruchprivileg nicht gilt für: "Haftbefehle, die Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen, die Beschlüsse in der freiwilligen Gerichtsbarkeit,soweit sie nicht ausnahmsweise streitentscheidender Natur sind, Beschlüsse im Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren"

Auch einzelne Berichte finden sich zu den Haftungsrisiken:
https://www.lawblog.de/archives/2011/03/...atvermgen/

Daher frage ich mich, ob ich eine Vermögensschadenversicherung abschließen muss. Eine Berufshaftpflicht deckt ja nur unwichtige Sachen (Schönfelder fällt Anwalt auf den Kopf) ab. Gerade zu Beginn sehe ich bei den anderen Sachen aber Haftungsrisiken. 
Kann mir jemand raten, ob das ganze üblich und/oder notwendig ist?
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Nachrichten in diesem Thema
Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von MSPD - 17.11.2020, 08:39
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 09:02
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von MSPD - 17.11.2020, 09:22
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Proberichterin - 18.11.2020, 22:35
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 09:28
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 10:41
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von MSPD - 17.11.2020, 11:27
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 13:06
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 13:21
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von associate - 17.11.2020, 14:37
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 13:40
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 15:57
RE: Vermögendsschaden Versicherung für Richter - von Gast - 17.11.2020, 20:10


 

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