11.11.2020, 15:38
(11.11.2020, 15:10)Gast schrieb:(11.11.2020, 14:01)Junganwalt schrieb: Moin zusammen,
ich hab seit kurzem mein Examen fertig und werde am Fr meinen ersten Arbeitsvertrag (spezialisierte, mittelständische Kanzlei) unterzeichnen.
Das Vorstellungsgespräch war irgendwie relativ schnell vorbei und ich habe es - aus unerfahrenheit - wohl auch versäumt die richtigen Fragen zu stellen.
Geplant ist halt, dass ich bei vollem Gehalt erst einmal eingearbeitet werde und "im Hintergrund" arbeite und mich dann Anfang nächsten Jahres als RA zulassen lasse.
Nun meine Fragen:
1. Gibt es da irgendwelche Fallstricke die es zu beachten gilt?
2. Was gibt es genau zu tun? Abschluss Berufshaftpflicht, Antrag auf Zulassung, Beitritt Versorgungswerk?!
3. Kann ich fordern bzw. ist es üblich, dass die Kanzlei die Kosten der Zulassung übernimmt?
4. Wie siehts mit den Kosten des Versorgungswerks aus? Bei 4,5k Brutto fänd ichs heftig die allein tragen zu müssen
5. Was ist, wenn ich später vllt mal "die Seiten wechseln" würde und in ein Unternehmen oder in eine Behörde wechsele? werden die Einzahlungen ins Versorgungswerk dann irgendwie auf die gesetzliche Rente angerechnet (man wäre dann ja wieder gesetzlich rentenversichert) oder kann ich mich auf Altersarmut einstellen?
6. Als angestellter Rechtsanwalt läuft Krankenkasse ganz normal weiter mit AG und AN Anteil oder?
7. Gibt es sonst noch irgendwelche nützlichen Tipps oder Dinge die man als Berufsstarter wissen sollte? Fühle mich da gerade etwas überfordert bzw. habe Angst falsche Entscheidungen (gerade was Rentenkasse etc angeht) zu treffen die dann sehr teuer für mich werden.
Ganz liebe Grüße und bitte seid nett <3
Habe mir mal erlaubt der Übersicht halber durchzunummerieren:
1. Ja, die gibt es sicherlich. Dein neuer Arbeitgeber weiß das sicher auch und wird dir entsprechend unter die Arme greifen - einige Fehler gilt es zu machen um daraus zu lernen (klingt abgedroschen, ist aber wahr).
2. Zulassung bei der zuständigen RAK beantrage, alles andere läuft dann quasi von allein. In deiner Kanzlei wird es eine Buchhaltung geben, die das ganze Prozedere insb. Versorgungswerk etc. schon mitgemacht hat.
3. Meines Wissens nach ist das durchaus üblich. Ich persönlich hätte nicht unterschrieben, wenn das nicht so gemacht worden wäre.
4. Werden im Angestelltenverhältnis übernommen, läuft nicht anders als bei anderen Anstellungsverhältnissen auch.
5. Natürlich. Es ist durchaus nicht unüblich "die Seiten zu wechseln". Wäre ja abstrus wenn man X Jahre arbeitet und dementsprechend einzahlt, ohne nach einem Jobwechsel davon zu profitieren.
6. Ja.
7. Auch wenn es wieder abgedroschen klingt: Alle haben mal angefangen und alle haben am Anfang mehr oder minder die selben Fragen und Sorgen. Ich gehe davon aus, dass du jedem deiner Kollegen guten Gewissens jedwede Frage stellen kannst, man muss nur die Scheu überwinden das auch zu tun. Grade hier gilt umso mehr, dass es keine dummen Fragen gibt. Besser Fragen, als den Karren vor die Wand zu Fragen. Ein weiterer guter Tipp - obwohl es eine Selbstverständlichkeit sein sollte - stell dich unbedingt gut mit dem Backoffice/Sekretariat. Die halten den Laden am Laufen und sind oftmals die deutlich besseren Ansprechpartner für Fragen grade organisatorischer Art. Wer es sich mit dem Backoffice verscherzt, kann einpacken.
Hoffe ich konnte ein Wenig helfen. Guten Start!
Könntest du beim nächsten mal die Fragen bitte vor die Antworten kopieren? Es liest sich dann besser.
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