11.11.2020, 15:12
(11.11.2020, 15:04)Gast Gast schrieb: Also so ein paar Fragen kannst du dir sicher selbst beantworten.
Du bist zwar Anwalt aber trotzdem Angestellter. Die ganzen Sozialversicherungs- und Rententeilungen gelten also auch für dich.
Berufshaftpflicht trägt der AG in aller Regel, Zulassungskosten ist eine Frage wert.
PS: Du verlierst deine Ansprüche aus dem Versorgungswerk doch nicht, nur weil du aus diesem austrittst ;)
Erstmal vielen lieben Dank für die Antwort :blush: . Dass ich die Ansprüche nicht verliere ist klar. Ich kenne mich in dem Bereich aber leider wirklich nicht aus. Dachte, dass es vllt einen wirtschaftlichen Unterschied machen könnte ob man von 40 Berufsjahren die kompletten 40 Jahre nur ins Versorgungswerk oder nur in die Rentenversicherung einzahlt oder eben z.B. 10 Jahre Versorgungswerk und 30 Jahre gRV.
Eine andere Sache die mir grade noch einfällt: Das Ref ist ja rentenversicherungsfrei. Habe nun einen Brief vom LBV bekommen, in dem ich gefragt wurde, ob ich beabsichtige in ein Beamtenverhältnis zu gehen, da andernfalls eine Nachversicherung in der gRV erfolgt.
Wenn ich nun RA werde und damit ins Versorgungswerk einzahle, bringt mir eine Nachversicherung in der gRV ja überhaupt nichts, da die vom Kollegen oben erwähnten mindestens 60 Monate Einzahlung nicht erreicht werden. Kann man sich den Nachversicherungsbetrag daher auch irgendwie für das Versorgungswerk anrechnen lassen?
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