10.11.2020, 11:15
Das kommt wohl auf die Augabenstellung an, aber prinzipiell Mandantenbegehren-Gutachten-Zweckmäßigkeit-Praktischer Teil.
In der Zweckmäßigkeit könnte man zB (je nach Fall) überlegen, ob man eine negative Feststellungsklage erhebt oder falls eine einstweilige Verfügung droht, eine Schutzschrift zu entwerfen!
In der Zweckmäßigkeit könnte man zB (je nach Fall) überlegen, ob man eine negative Feststellungsklage erhebt oder falls eine einstweilige Verfügung droht, eine Schutzschrift zu entwerfen!
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Anwaltsklausur - von Anwaltklausur - 10.11.2020, 10:57
RE: Anwaltsklausur - von idel - 10.11.2020, 11:15
RE: Anwaltsklausur - von Gast - 12.11.2020, 16:34
RE: Anwaltsklausur - von Gast - 12.11.2020, 16:38









