09.11.2020, 14:03
(09.11.2020, 12:48)KO Gast schrieb: Was kann man denn bei Rechtsschutzversicherungen für Gehaltsvorstellungen angeben?
Und sollte man lieber etwas höher gehen als man tatsächlich bekommen kann oder tief stapeln? Sind 50 k ok?
Ist die Gehaltsvorstellung da notenabhängig?
Schadet es, wenn man eine etwas zu hohe Gehaltsvorstellung (ca. 5 k zu viel) angibt?
Nein. Die haben intern eh Vorgaben wieviel sie jemandem zahlen wollen. Und die Angabe dient nur dazu um zu gucken ob sich Vorstellungen decken
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Gehaltsvorstellung bei Rechtsschutzversicherungen - von Gast - 09.11.2020, 12:48
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RE: Gehaltsvorstellung bei Rechtsschutzversicherungen - von Gast0 - 09.11.2020, 14:56
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