06.11.2020, 13:30
(06.11.2020, 12:49)Gast schrieb:(06.11.2020, 12:26)Gast Gast schrieb:Wenn man keine Ahnung hat....(06.11.2020, 12:16)Gastabc schrieb: Wann bietet es sich als Berufseinsteiger an, die Anwaltszulassung zu beantragen? Sollte man abwarten, bis man einen Vertrag mit einer Kanzlei abgeschlossen hat?
Natürlich. Oder willst du Einzelanwalt werden inkl. Berufshaftpflicht, Beiträgen zum Versorgungswerk und beA Benutzungspflicht? Man kann nämlich nicht einfach so eine Anwaltszulassung bekommen wie eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio und sich dann nicht mehr darum kümmern...
Die Haftpflicht ist mit ca 110€ ein Witz und es gibt durchaus Leute, die "gerne" frühzeitig ins Versorgungswerk einzahlen, damit man keine so großen Rentenlücken bekommt. Auch ist es sinnvoll, sich mit der Thematik schon mal vor dem Einstieg zu befassen, eben weil es nicht so flott geht, wie einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abzuschließen und man nach Berufseinstieg vielleicht erstmal andere Themen hat.
Es gibt vereinzelt Leute, die auch schon kleine Mandate übernehmen. Aber auch wenn man das nicht macht, ist es auch in persönlichen Angelegenheiten durchaus praktisch, wenn man schon mal als Anwalt auftreten kann. Das verkürzt manche Probleme deutlich und die Kosten sind gering. Und Leute, die Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden, können in der Bewerbung immerhin noch schreiben, dass sie als Anwalt tätig waren und sich etwas allgemein dazu äußern. Besser als Ref. Und dann ein Jahr Arbeitslosigkeit im CV stehen zu haben.
Ich habe mir jedenfalls bewusst nach dem Ref. schnell die Zulassung besorgt, auch wenn klar war, dass ich erstmal nur an der Diss sitze und noch nicht arbeite. Das würde ich auch jedes Mal wieder so machen. Zugegebener Maßen mag es etwas schwierig sein, wenn man quasi auf Hartz 4 sitzt. Aber wenn man nicht Beamte auf Widerruf war, bekommt man ja auch nach dem Ref auch noch eine Zeit lang Arbeitslosengeld. IdR sollte das also machbar sein.
Was heißt, wenn man keine Ahnung hat? Die Ausführungen von mir sind doch alle zutreffend. Du zahlst Berufshaftplicht, Versorgungswerk und musst dir ein beA einrichten.
Die Zulassung ging damals bei mir sehr flott, hat keinen Monat gedauert. Wer aber natürlich frisch aus dem Ref kommend erstmal zusammen 350-400 Euro auf den Tisch legen will (Zulassungsgebühr plus Versicherung), von mir aus. Plus 65 Euro jeden Monat fürs Versorgungswerk (und die "Rentenlücke" ist albern, du sammelst damit 1/20 der normalen Punkte pro Monat oder mit anderen Worten, wenn du sechs Monate selbst einzahlst, gleicht das einen halben Monat mit normalem Beitrag aus). Und für was? Wie viele Rechtsstreits oder sonstiges werdet ihr denn bitte in den paar Monaten führen...
Ganz streng genommen könnte man sogar aus ALG 1 rausfliegen, weil man ist ja selbstständig und damit nicht mehr arbeitssuchend. Dann darf man noch die Krankenkasse selbst zahlen und bekommt kein ALG 1 mehr. Dann kann einen die Zulassung paar hundert Euro im Monat "kosten".
PS: Man kann übrigens auch problemlos eigene, kleine Sachen über die Arbeit laufen lassen, wenn man nachfragt. Wer natürlich eine parallele eigene Praxis aufmachen will, kann das nicht. Das muss dann aber auch erstmal mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein.
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Beantragung der Anwaltszulassung - von Gastabc - 06.11.2020, 12:16
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast - 06.11.2020, 12:21
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast Gast - 06.11.2020, 12:26
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast - 06.11.2020, 12:49
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast - 06.11.2020, 12:58
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast - 06.11.2020, 13:13
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast Gast - 06.11.2020, 13:30
RE: Beantragung der Anwaltszulassung - von Gast - 06.11.2020, 13:40
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