09.10.2016, 14:03
(05.10.2016, 14:03)Gast schrieb: Das OLG Schleswig erstattet auf Antrag eine (!) Hin- und eine (!) Rückfahrt vom Wohnort zum Klausurenort (so war es jedenfalls 2015). Alles andere zahlt man aus eigener Tasche. Die Kosten (für Unterkunft, mehrmaliges Fahren) kann man aber bei der ESt Erklärung mit angeben.
Das ist auch 2016 leider immer noch so. Schon blöd, weil man ja zu 8 Klausuren muss, also 14 weitere Fahrten oder ne Übernachtung braucht.
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Ferienwohnung für die Klausuren? - von SH-Ref - 04.10.2016, 15:34
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von Gast - 04.10.2016, 21:32
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von Tim - 05.10.2016, 09:11
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von Gast - 05.10.2016, 14:03
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von Gast - 09.10.2016, 14:03
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von Gast - 05.10.2016, 14:08
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von Gast - 20.10.2016, 20:17
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von RLP - 21.10.2016, 13:00
RE: Ferienwohnung für die Klausuren? - von nrwler - 21.10.2016, 13:07








