05.11.2020, 20:24
(05.11.2020, 18:44)Gast schrieb:(05.11.2020, 16:32)Gast schrieb:Zitat:Aber die Berufsbezeichnung würde ich sogar ohne tätigkeit behalten, um in eigenen angelegenheiten voranzukommen. Der Titel hilft. Und bei jeder klitzekleinen verspäteten zahlung von irgemdwem schick ich ein brief hin und pack meine anwaltsgebühren on top....
3 EUR zu spät erstattet, mindestgebühr als verzug on top
BEssere Renditen gibt es nicht.
Das ist ziemlich peinlich, Herr Kollege.
Das nicht peinlich, sondern zielführend. 3 EUR sind je nach Blickweise viel Geld. Wir können das anstatt mit 3 EUR auch mit 50 EUR machen. Wenn mir jemand 50 EUR schuldet, habe ich keine Lust ihm ewig hinterherzurennen.
Nicht umsonst gibts Fälligkeiten und Zahlungsziele oder ständig neue Zahlungsverzugsrichtlinien um die Liquiditàt bei Firmen hochzuhalten. Denn meistens ist genauso dieser Punkt der Insolvenztreiber.
Dass du dieses Vorgehen hier auch noch so vehement verteidigst, macht es noch ein bisschen peinlicher.
Back to topic: TE, für eine Selbstständigkeit nebenbei gibt's mehrere Wege. Wie stellst du dir es dir in deinem Fall konkret vor? Wohnzimmerkanzlei und erstmal Beratung von Bekannten? Und welches Rechtsgebiet schwebt dir vor?
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Nebenberuflich selbständig? - von Joe - 05.11.2020, 12:18
RE: Nebenberuflich selbständig? - von Gast - 05.11.2020, 15:24
RE: Nebenberuflich selbständig? - von C8H10N4O2 - 05.11.2020, 16:08
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