05.11.2020, 18:38
(05.11.2020, 17:09)C8H10N4O2 schrieb: Da kann man nur hoffen, dass du deine Kosten nicht erstattet bekommst, da dein Gegenüber grds. leistungsbereit ist und auch die Schwierigkeit der Sache die Einschaltung eines Anwalts nicht gebietet. Das geht ja schon Richtung Abmahnanwalt...
Da geht nichts in Richtung abmahnanwalt meine Freunde. Wenn die Schuldner es nicht schaffen nach einem normalen Schreiben per Brief und kulanter Fristsetzung von 1 Monat zu leisten, packe ich halt meinen Briefbogen aus.
Wieso? So sind die Spielregeln. Er hätte ja auch rechtzeitig bezahlen können....
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Nebenberuflich selbständig? - von Joe - 05.11.2020, 12:18
RE: Nebenberuflich selbständig? - von Gast - 05.11.2020, 15:24
RE: Nebenberuflich selbständig? - von C8H10N4O2 - 05.11.2020, 16:08
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RE: Nebenberuflich selbständig? - von C8H10N4O2 - 05.11.2020, 17:09
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