03.11.2020, 22:18
(03.11.2020, 22:06)Gast schrieb:(03.11.2020, 21:06)Gast schrieb:(03.11.2020, 17:42)Gast schrieb:(03.11.2020, 17:14)GastTE schrieb: Moin!
Gibt es Erfahrungen oder Einschätzungen dazu, wann man spätestens vom Staat die in Anwaltschaft wechseln sollte, um nicht als "verbrannt" zu gelten?
Und wann sollte mal frühestens wechseln?
Wenn Du innerhalb eines Jahres wechselt, kannst Du es problemlos als "Verirrung" oder Erfahrung, die doch nichts für Dich ist, verkaufen.
Ansonsten kommt es drauf an. Es gibt genug Richter, insbesondere der oberen Instanzen, die nach der Pensionierung noch in größeren oder renommierten Kanzleien anheuern, obwohl sie Jahrzehnte in der Anwaltschaft waren. Auch im dem Bereich Steuerfahndung/StA/Finanzverwaltung gibt es - je nachdem, welchen Ruf man sich erworben hat - genug Leute, die mit jahre- bis jahrzehntelanger Erfahrung beim Staat in der Anwaltschaft oder bei Steuerberatern mit Kusshand genommen werden. Wird auch öfter in den Medien erwähnt. Ein (unschönes) Beispiel ist auch HG Maßen, Ex-Präsident vom Verfassungsschutz, der bei der Kanzlei Höcker angeheuert hat. Der Laden ist ja durchaus renommiert, kommt nur drauf an, in welchen Kreisen man gerne verkehrt;). Ich weiß nicht mal, ob der je als RA tätig war und wenn ist das Jahrzehnte her.
Du musst sicher nicht unbedingt Behördenleiter oder OLG-Richter werden um danach außerhalb des Staats noch gute Chancen zu haben. Aber 6 Jahre Amtsrichter in Hintertupfingen ist sicher kein Sprungbrett für eine Stelle in einer größeren Kanzlei. Eine gewisse Bekanntheit in einem bestimmten Gebiet durch Publikationen oder z.B. in einer Kammer mit Spezialzuständigkeit können aber durchaus auch nach ein paar Jahren einen Sprung ermöglichen. Eine feste Grenze lässt sich da aber nicht ziehen und um diese Erfahrung oder die Reputation zu bekommen, musst Du umgekehrt wieder ein paar Jahre in dem Bereich tätig gewesen sein.
Das nenne ich mal einen substanzlosen Wegweiser vor dem Herrn :)
Sinnvoll wäre ein "substanzreicher Wegweiser", dass man innerhalb von 10 Monaten problemlos wechseln kann. Zwischen 10-12 Monaten mit überzeugender Begründung und wer 12 Monate oder länger im Staatsdienst ist, ist für ewig daran gebunden und hat außer Arbeitslosigkeit keine Alternative. Da weiß man dann schließlich Bescheid und kann planen :D
Der große Berg Grütze ist nicht von der Hand zu weisen..
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Wann vom Staat weg? - von GastTE - 03.11.2020, 17:14
RE: Wann vom Staat weg? - von Gast - 03.11.2020, 17:36
RE: Wann vom Staat weg? - von Gast - 03.11.2020, 19:03
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RE: Wann vom Staat weg? - von gast we32bff - 04.11.2020, 21:52