30.10.2020, 19:41
(30.10.2020, 19:15)Gast schrieb:(30.10.2020, 19:06)Gast schrieb: Jetzt widersprechen sich hier die Apologeten der Notentumbheit aber ein bisschen. Entweder muss der Amtsrichter alle seine Fälle schnell weglösen, ohne lange zu recherchieren (dann sind sie nicht hochkomplex) oder er hat dauernd hochkomplexe Fälle, die ein niederer Absolvent niemals lösen könnte (dann schafft er sie auch mit 18 Punkten nicht schnell weg).
Die Wahrheit ist doch: Am Amtsgericht ist man schon jetzt gezwungen (je nach Dezernat) 20-50% seiner Fälle zu vergleichen, weil man sonst gar nicht genug Zeit hat um alles irgendwie hinzubekommen. Selbst wenn man jetzt annehmen würde, dass der 6-Punkte Jurist länger pro Fall braucht als der 10-Punkte-Jurist, kann der 6-Punkte Jurist das ohne Probleme über eine leicht erhöhte Vergleichsquote wieder auffangen.
Und zu dem "Der Rechtsstaat geht unter, wenn auch Leute mit 4 Punkten Richter werden"-Unsinn: Für die Rechtssuchenden ist es doch ein reines Glücksspiel, wie ein Richter entscheidet. Für die kommt drauf an, ob der Rechtsstreit für sie positiv oder negativ ausgeht. Ob das dann "richtig" (was auch immer das in Jura abseits von völlig hinrissigen Klagen sein soll) entschieden ist, kümmert den Bürger doch nicht, so lange er am Ende sein Geld (oder seinen VA, seinen Freispruch oder was auch immer) bekommt. Und dass ein 10-Punkte-Richter zwingend bürgerfreundlicher entscheidet als ein 4-Punkte-Richter (oder umgekehrt) will doch wohl niemand ernsthaft behaupten.
Was ein "falsches" Urteil ist, ist eben in den meisten Fällen total subjektiv. Menschen sind auch dann noch der Meinung, im Recht zu sein, wenn ein Gericht gegen sie entschieden hat (ja, wirklich!). Davon auszugehen, dass die richterliche Arbeit zu mehr als einem bloßen Hinnehmen führt, ist wirklich arg überheblich. Und hingenommen wird ein Urteil auch von einem 4-Punkte-Richter, allein weil der eben auf dem Platz sitzt. In religiös geprägten Regionen werden ja auch Urteile von völlig unausgebildeten Richtern hingenommen, so lange nur der Staat dahinter steht, um das Urteil notfalls mit Zwang durchzusetzen.
Das einzige Argument, was man an der Stelle wirklich gelten lassen könnte, ist das Argument der Vorhersehbarkeit. Also dass Urteile zumindest für juristisch gebildete Menschen vorhersehbar sein müssen. Das dient dann der Rechtssicherheit, die gerade für größere Firmen und Unternehmen bei Investitionen eine Rolle spielt. Aber das kann die Justiz auch in ihrer aktuellen Verfassung schon seit Jahrzehnten nicht mehr leisten, weshalb es für einen Großteil dieser großen, internationalen Streitigkeiten inzwischen Schiedsgerichte gibt, die von der normalen Justiz möglichst weit entkoppelt sind.
Mein ehemaliger Ausbilder in der Wahlstation hat in Bezug auf die Justiz immer Volker Pispers zitiert: "Sie wollen sich gar nicht vorstellen, was hier los wäre, wenn mehr Leute verstehen würden, was hier los ist."
Es kommt nicht primär darauf an, ob eine Einzelperson das gegen sie ergangene Urteil "gut" findet, sondern ob der grundgesetzliche Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz gewährleistet wird. Dazu ist ein unterqualifizierter Absolvent im Schnitt eben nicht in der Lage.
Dazu:
"Jetzt widersprechen sich hier die Apologeten der Notentumbheit aber ein bisschen. Entweder muss der Amtsrichter alle seine Fälle schnell weglösen, ohne lange zu recherchieren (dann sind sie nicht hochkomplex) oder er hat dauernd hochkomplexe Fälle, die ein niederer Absolvent niemals lösen könnte (dann schafft er sie auch mit 18 Punkten nicht schnell weg)."
Das belegt meinen Punkt doch recht eindrucksvoll. Mein Lieber, Denken ist keine Glückssache. Wer juristisch gut sein will, muss in der Lage sein, logisch zu denken und rational zu argumentieren. Die Fälle sind teilweise auch beim AG so komplex, dass man ein guter Jurist sein muss, um sie in begrenzter Zeit einer ordentlichen Lösung zuführen zu können. Wenn man ein (zu) schlechter Jurist ist, gelingt einem entweder überhaupt keine ordentliche Lösung oder man braucht dafür zu lange.
Dann könnte man aber auch sagen: Bei dem strengen Notensystem besteht ein zu schlechter Jurist im Zweifel gar nicht erst das 2. Staatsexamen. Die, die bestanden haben, sind dann aber dazu in der Lage. Schließlich entscheiden gute Juristen, wer besteht. Wer logisch denkt, muss auch erkennen können, dass er die ganzen a Absolventen gar nicht kennen kann und dann auch nicht pauschal deren Denkvermögen aburteilen.
Zum logischen Denken kann man ja auch die Philosophie Note im Abitur heranziehen oder den Rechtsphilosophie Schein im Studium...
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