30.10.2020, 16:28
Wenn das so wäre, würde ein erheblicher Prozentsatz durchfallen. Viele Absolventen sind leider kaum in der Lage, einen auch nur ansatzweise komplexen Sachverhalt (und ja, den gibt es auch bei Mini-Streitwerten) einer sinnvollen, vertretbaren, begründeten Lösung unter Anwendung des geltenden Rechtes zuzuführen.
Das ist in manchen Berufen gerade noch okay (etwa im Bereich der Anwaltschaft), da dort zumindest Konkurrenz (Mandant kann besseren Anwalt wählen) und Gericht (wenn es so weit kommt) nachkorrigieren können.
Wenn aber rechtssuchende Bürger (in einem Verfahren) ausschließlich mit 4-Punkte-Richtern konfrontiert wären - vgl. auch die Berufungssumme und die Tatsache, dass nicht jeder jahrelang durch die Instanzen ziehen kann oder will -, dann wäre jedenfalls teilweise effektiver Rechtsschutz nicht mehr gesichert.
Man sehe sich doch nur manche Anwaltsschriftsätze in der Praxis an, die gerade von Einzelanwälten (statistisch häufig schlechte Examina) stammen. Da werden:
- völlig hanebüchene Klagen erhoben
- sinnlose/unverständliche Anträge gestellt
- Entscheidendes (etwa eine Streitverkündung) vergessen
- der Sachverhalt wird unverständlich und zusammenhanglos geschildert
- eine rechtliche Prüfung fehlt völlig oder erfolgt ohne jede Norm oder ist völlig abwegig
In etwa so: Mandant/Kl. kaufte Sache, ob insoweit ein Mangel vorliegt, die Frist wirklich abgelaufen ist, Nacherfüllung möglich wäre, ob der B den Mangel zu vertreten hat usw. ist alles unklar und problematisch.
Anwalt schreibt dann etwa in laienhafter Manier: Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz für die mangelhafte Sache verlangen, §§ 433, 434, 437, 280 BGB. Die Sache wurde dem Kläger offensichtlich schon defekt übergeben. Sie ist nicht funktionsfähig, er kann sie nicht so verwenden, wie er das möchte. Deshalb schuldet der Beklagte Schadensersatz.
Derartige Anwaltsschriftsätze erinnern an das, was in Klausuren abgedruckt wird. Nur dass es dort bewusst kurz, knapp und unklar gehalten ist (Platzgründe, nur grober Hinweis auf Probleme).
Das ist in manchen Berufen gerade noch okay (etwa im Bereich der Anwaltschaft), da dort zumindest Konkurrenz (Mandant kann besseren Anwalt wählen) und Gericht (wenn es so weit kommt) nachkorrigieren können.
Wenn aber rechtssuchende Bürger (in einem Verfahren) ausschließlich mit 4-Punkte-Richtern konfrontiert wären - vgl. auch die Berufungssumme und die Tatsache, dass nicht jeder jahrelang durch die Instanzen ziehen kann oder will -, dann wäre jedenfalls teilweise effektiver Rechtsschutz nicht mehr gesichert.
Man sehe sich doch nur manche Anwaltsschriftsätze in der Praxis an, die gerade von Einzelanwälten (statistisch häufig schlechte Examina) stammen. Da werden:
- völlig hanebüchene Klagen erhoben
- sinnlose/unverständliche Anträge gestellt
- Entscheidendes (etwa eine Streitverkündung) vergessen
- der Sachverhalt wird unverständlich und zusammenhanglos geschildert
- eine rechtliche Prüfung fehlt völlig oder erfolgt ohne jede Norm oder ist völlig abwegig
In etwa so: Mandant/Kl. kaufte Sache, ob insoweit ein Mangel vorliegt, die Frist wirklich abgelaufen ist, Nacherfüllung möglich wäre, ob der B den Mangel zu vertreten hat usw. ist alles unklar und problematisch.
Anwalt schreibt dann etwa in laienhafter Manier: Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz für die mangelhafte Sache verlangen, §§ 433, 434, 437, 280 BGB. Die Sache wurde dem Kläger offensichtlich schon defekt übergeben. Sie ist nicht funktionsfähig, er kann sie nicht so verwenden, wie er das möchte. Deshalb schuldet der Beklagte Schadensersatz.
Derartige Anwaltsschriftsätze erinnern an das, was in Klausuren abgedruckt wird. Nur dass es dort bewusst kurz, knapp und unklar gehalten ist (Platzgründe, nur grober Hinweis auf Probleme).
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