30.10.2020, 15:43
(30.10.2020, 13:40)Gast schrieb:(30.10.2020, 13:04)Gast7 schrieb:(30.10.2020, 12:06)Gast schrieb:(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb:Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.(29.10.2020, 20:08)Gast schrieb: Staatsanwalt mit unter 8 Punkten im 2. Examen? Bist du wahnsinnig?
Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
Was ist das denn für ein Quatsch, was für eine Juristenschwemme? Das ist einfach nur alles total falsch und dann wird nicht mal der massive Weggang der Boomerrenter bedacht, der noch nicht mal richtig angefangen hat. Aber gut, klammert euch mal an die Hoffnung, dass man beim Staatsdienst auch in Zukunft in einem pseudoelitären Kreis bleibt :rolleyes:
Es geht um die derzeitige Schwemme, die sich insbesondere aufgrund Corona ergibt. Es hat gestockt, sodass deutlich mehr gleichzeitig auf den Markt gekommen sind. Aufgrund der unsicheren Lage, in der sich die Vorteile des ÖD zeigen, und weil anderenorts - vor allem bei sehr gut zahlenden Arbeitgebern - nicht mehr so viel eingestellt. Es geht nicht darum, wie es vielleicht in 4- 5 Jahren aussieht, sondern erstmal bis Ende nächsten Jahres. Für Einsteiger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man vielleicht 2-3 Monate warten muss, die man überbrücken kann, oder ob mindestins in den nächsten 12 Monaten mit erhöhten Anforderungen rechnen muss. Dann müssen sich die meisten nämlich einen Plan B überlegen.
Wenn Du meinst, dass man ab Mitte nächsten Jahres zu Vor-Corona-Zeiten zurückkehrt, bleibt Dir das unbenommen. Es zeugt eben nur von fehlendem Realitätssinn. Die Aussage über den "pseudoelitären Kreis" ist übrigens völlig idiotisch. Die einen mit den schlechteren Noten unterstellen das, äußert man Kritik an gewissen Notenerfordernissen, wird umgekehrt unterstellt, man sei nur neidisch, weil man die Noten nicht hätte. Ich bin nicht (mehr) bei der Justiz und halte auch eine Beschränkung auf Prädikatsjuristen nicht für unbedingt erforderlich. Allerdings verfüge ich, im Gegensatz zu manch anderem, über etwas Realitätssinn, Lebenserfahrung und Erfahrung in der Justiz.
Ich würde übrigens nicht davon ausgehen, dass die Pensionierungsschwelle dazu führt, dass man noch weiter runter geht (NRW hat seine Grenze seit 25 Jahren). Man jammerte bislang auf hohem Niveau und das wird man weiter tun. Aber es wird in den nächsten weiter genug aus dem 8 Punkte Bereich geben, als dass man noch weiter runter muss.
Das weißt du woher? Die Zahlen geben das überhaupt nicht her, vergleiche mal bitte die Anzahl der Justizboomer, die in 10 Jahren nicht mehr im Dienst sein werden, mit den jährlichen Absolventenzahlen mit Blick auf den Prozentsatz, der überhaupt zur Justiz will. Im Übrigen würde ich nicht immer vom Standpunkt auf die Person schließen. Ich bin GK Anwalt mit 2 VB und würde nichtmal für das gleiche Gehalt zur Justiz gehen. Ich finde nur den Anspruch, dass man am AG Arschderheide unbedingt die Elite des Jahrgangs braucht lächerlich. Jeder hat das Referendariat gemacht und der Anspruch sollte einfach sein, dass jeder, der das Examen besteht, auch in der Lage ist den normalen Alltagsquatsch ohne Probleme zu bearbeiten. Wenn jemand das nicht kann, sollte er keine 4 Punkte bekommen. Wer 4 Punkte bekommt, sollte geeignet sein fürs Richteramt.
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